Rechtswirklichkeit
Rechtswirklichkeit bezeichnet in der Rechtswissenschaft die tatsächliche Wirkweise des Rechts in der gesellschaftlichen Praxis. Sie beschreibt, wie Rechtsnormen von Behörden, Gerichten, Unternehmen und Bürgern aufgenommen, interpretiert, angewendet und durchgesetzt werden und welche sozialen Folgen daraus resultieren. Im Gegensatz zur Rechtslage, die sich auf den Wortlaut und die formalen Voraussetzungen der geltenden Normen bezieht, betont die Rechtswirklichkeit die Praxisnähe des Rechts und die Diskontinuitäten zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
Historisch gehört der Begriff zur Rechtssoziologie; einer wichtigen Orientierung bietet Eugen Ehrlich, der die "lebende Rechtsordnung"
Die Analyse der Rechtswirklichkeit dient der Beurteilung der Funktionsfähigkeit eines Rechtsstaats, der Gleichheit vor dem Gesetz
Kritikpunkte umfassen die Gefahr, Rechtswirklichkeit zu verwechseln mit wünschenswerten Realitäten, die Schwierigkeiten der messbaren Erfassung und