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QuasiIdentifikatoren

Quasi-Identifikatoren sind Merkmale in Datensätzen, die für sich genommen nicht eindeutig eine Person identifizieren, aber bei Kombination mit anderen Merkmalen oder mit externem Hintergrundwissen die Identität stark eingrenzen können. Sie stehen im Mittelpunkt von Datenschutzfragen bei der Veröffentlichung von Personendaten, der Anonymisierung und der Risikobewertung der Reidentifikation.

Typische Beispiele sind Geburtsjahr, Postleitzahl, Geschlecht oder Berufsbezeichnung. Einzelne Quasi-Identifikatoren sind oft unproblematisch, doch in der

Zur Minimierung von Reidentifikationsrisiken werden Quasi-Identifikatoren in der Praxis durch Techniken der Anonymisierung bearbeitet, etwa Generalisierung,

Im Rechtsrahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten personenbezogene Daten als solche, die identifizierbar sind. Quasi-Identifikatoren können bei

Quasi-Identifikatoren bleiben ein Schlüsselaspekt bei der Abwägung zwischen Nutzbarkeit von Daten und Schutz der Privatsphäre.

Gesamtheit
oder
in
konkreten
Kontexten
können
sie
ausreichen,
um
eine
Person
wiederzuerkennen,
insbesondere
wenn
zusätzliche
öffentliche
Informationen
vorhanden
sind.
Unterdrückung
oder
Rauschen.
In
Ansätzen
wie
k-Anonymität
oder
l-Diversität
werden
Daten
so
transformiert,
dass
jede
Kombination
von
Quasi-Identifikatoren
mindestens
k
Mal
vorkommt.
Differential
Privacy
geht
noch
einen
Schritt
weiter,
indem
es
statistische
Abweichung
hinzufügt,
um
Identifizierung
zu
erschweren.
ausreichender
Verknüpfung
zu
einer
Identifizierung
beitragen;
daher
ist
deren
sorgfältige
Handhabung
zentral
für
Datenschutz,
Anonymisierung
und
Datensouveränität.