QuasiIdentifikatoren
Quasi-Identifikatoren sind Merkmale in Datensätzen, die für sich genommen nicht eindeutig eine Person identifizieren, aber bei Kombination mit anderen Merkmalen oder mit externem Hintergrundwissen die Identität stark eingrenzen können. Sie stehen im Mittelpunkt von Datenschutzfragen bei der Veröffentlichung von Personendaten, der Anonymisierung und der Risikobewertung der Reidentifikation.
Typische Beispiele sind Geburtsjahr, Postleitzahl, Geschlecht oder Berufsbezeichnung. Einzelne Quasi-Identifikatoren sind oft unproblematisch, doch in der
Zur Minimierung von Reidentifikationsrisiken werden Quasi-Identifikatoren in der Praxis durch Techniken der Anonymisierung bearbeitet, etwa Generalisierung,
Im Rechtsrahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten personenbezogene Daten als solche, die identifizierbar sind. Quasi-Identifikatoren können bei
Quasi-Identifikatoren bleiben ein Schlüsselaspekt bei der Abwägung zwischen Nutzbarkeit von Daten und Schutz der Privatsphäre.