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Pflichtkomponente

Pflichtkomponente bezeichnet im deutschsprachigen Raum eine Komponente, die in einem Produkt, System oder Prozess aufgrund gesetzlicher, regulatorischer oder normativer Vorgaben zwingend enthalten sein muss. Sie dient der Erfüllung von Sicherheits-, Funktions- oder Compliance-Anforderungen und wird daher von Ausschreibung, Entwicklung und Beschaffung eindeutig gekennzeichnet. Gegenüber optionalen Komponenten unterscheidet sich eine Pflichtkomponente durch ihre Pflichtwirkung gegenüber Marktzugang und Haftung.

In der Praxis werden Pflichtkomponenten durch Gesetze, Verordnungen, Normen (z. B. DIN, EN, ISO) sowie vertragliche

Beispiele finden sich in der Automobilindustrie (z. B. Airbags, Antiblockiersysteme), im Bauwesen (Brandschutz- oder Fluchtwegs-Installationen), in

Für Unternehmen bedeutet dies eine frühzeitige Identifikation, Beschaffungsplanung, Prüfung der Konformität und lückenlose Nachweisführung, damit Produkte

Der Begriff wird überwiegend in deutschsprachigen Kontexten verwendet; er kann synonym auftauchen mit gesetzlich vorgeschriebenen oder

Spezifikationen
festgelegt.
Sie
können
sich
auf
verschiedene
Domänen
erstrecken,
wie
Produkttechnik,
Bauwesen,
Fahrzeugtechnik
oder
Informationstechnik;
ihr
Eintritt
in
die
Produktformel
ist
oft
Voraussetzung
für
Zulassungen,
Zertifizierungen
oder
CE-/Nationalmarken.
der
Elektrotechnik
(Sicherheitsschalter,
Schutzerdung)
und
in
der
IT/Datenschutz
(zugriffs-
und
verschlüsselungsgestützte
Sicherheitsmaßnahmen).
rechtzeitig
regulatorischen
Anforderungen
entsprechen.
normativen
Pflichtbestandteilen.
Verwandte
Konzepte
sind
freiwillige
Komponenten,
Kernkomponenten
und
allgemeine
Compliance-Anforderungen.