Pflichtkomponente
Pflichtkomponente bezeichnet im deutschsprachigen Raum eine Komponente, die in einem Produkt, System oder Prozess aufgrund gesetzlicher, regulatorischer oder normativer Vorgaben zwingend enthalten sein muss. Sie dient der Erfüllung von Sicherheits-, Funktions- oder Compliance-Anforderungen und wird daher von Ausschreibung, Entwicklung und Beschaffung eindeutig gekennzeichnet. Gegenüber optionalen Komponenten unterscheidet sich eine Pflichtkomponente durch ihre Pflichtwirkung gegenüber Marktzugang und Haftung.
In der Praxis werden Pflichtkomponenten durch Gesetze, Verordnungen, Normen (z. B. DIN, EN, ISO) sowie vertragliche
Beispiele finden sich in der Automobilindustrie (z. B. Airbags, Antiblockiersysteme), im Bauwesen (Brandschutz- oder Fluchtwegs-Installationen), in
Für Unternehmen bedeutet dies eine frühzeitige Identifikation, Beschaffungsplanung, Prüfung der Konformität und lückenlose Nachweisführung, damit Produkte
Der Begriff wird überwiegend in deutschsprachigen Kontexten verwendet; er kann synonym auftauchen mit gesetzlich vorgeschriebenen oder