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Pfandpflichten

Pfandpflichten sind gesetzliche Verpflichtungen zur Erhebung eines Pfandes auf bestimmte Getränkebehälter, um die Rückgabe, Wiederverwendung und das Recycling der Verpackungen zu fördern und Abfall zu reduzieren. In Deutschland betreffen sie vor allem Getränkeverpackungen und sind in das System der Verpackungsgesetze eingebettet. Ziel ist es, Konsumentinnen und Konsumenten zu einer Rückgabe der leeren Behälter zu bewegen, damit diese dem Recycling- oder Wiederverwendungsprozess zugeführt werden.

Rechtlich verankert sind Pfandpflichten im Verpackungsgesetz (VerpackG), das EU-Richtlinien wie der 94/62/EG entspricht. Hersteller, Importeure und

Pfandpflichtige Verpackungen unterscheiden zwischen Einwegpfand (für Einwegverpackungen) und Mehrwegpfand (für mehrfach verwendbare Verpackungen). Die Pfandhöhe variiert

Hintergründe und Wirkung: Pfandpflichten sollen die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle verringern und die Recyclingquote erhöhen. Sie tragen

Händler,
die
verpackte
Getränke
in
den
Verkehr
bringen,
müssen
sich
am
Pfandsystem
beteiligen,
Verpackungen
entsprechend
registrieren
und
sicherstellen,
dass
Verbraucher
Pfand
zahlen
und
dieses
bei
Rückgabe
erstattet
bekommen.
Die
Abwicklung
erfolgt
in
der
Praxis
über
Rücknahmesysteme,
in
denen
der
Pfand
dem
Kunden
beim
Kauf
berechnet
und
bei
Rückgabe
wieder
ausgezahlt
wird.
je
nach
Verpackungsart
und
Produktkategorie;
viele
gängige
Getränkeverpackungen
tragen
ein
festgelegtes
Pfand,
während
es
bei
anderen
Produkten
Ausnahmen
geben
kann.
Die
Rückgabe
erfolgt
in
der
Regel
im
Handel
oder
an
autorisierten
Sammelstellen;
das
Pfand
gehört
dem
Verbraucher
bzw.
dem
Einleger,
bis
es
zurückerstattet
wird.
zur
Transparenz
des
Verpackungswesens
bei,
bringen
aber
auch
administrative
Anforderungen
für
Hersteller,
Handel
und
Rücknahmesysteme
mit
sich.
Global
variieren
die
Regelungen
je
nach
Rechtslage
der
einzelnen
Staaten.