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Partizipialkonstruktei

Partizipialkonstruktionen sind grammatische Formen im Deutschen, die mit einem Partizip gebildet werden und als nicht-finite Bestimmungen fungieren. Sie ermöglichen es, Informationen zu verdichten oder Umstände zu schildern, ohne einen vollständigen Nebensatz zu bilden. Je nach Funktion treten sie attributiv vor dem Substantiv, als adverbiale Bestimmung oder als eigenständiger Partizipsatz auf.

Es gibt zwei Haupttypen: das Partizip I (Präsenspartizip) wie sitzend, lachend, und das Partizip II (Perfektpartizip)

Attributiv genutzt, modifizieren Partizipien direkt ein Nomen: „Der im Park sitzende Mann liest.“ „Die von ihm

Adverbial oder als eigenständiger Partizipsatz dienen sie der Angabe von Umständen: „Lachend verließ er den Saal.“

Im Stil gelten Partizipialkonstruktionen als kompakte Alternative zu Nebensätzen. In der Schriftsprache sind sie häufiger in

Unterscheidung: Partizipialkonstruktionen unterscheiden sich von Relativsätzen, die eine finite Verbform benötigen; sie lassen sich auch mit

wie
geschrieben,
geöffnet,
gesehen.
geschriebenen
Briefe
sind
interessant.“
„Die
Tür
geöffnet,
trat
er
ein.“
Dabei
bezieht
sich
das
Partizip
in
der
Regel
auf
das
Subjekt
des
Hauptsatzes;
bei
längeren
Sätzen
kann
es
zu
Mehrdeutigkeiten
kommen.
literarischen,
journalistischen
oder
fachsprachlichen
Texten;
im
gesprochenen
Deutsch
sind
sie
weniger
gebräuchlich.
Sie
sollten
gewählt
werden,
wenn
Klarheit
erhalten
bleibt
und
kein
Missverständnis
entsteht.
Infinitivkonstruktionen
vergleichen,
sind
aber
durch
das
Partizip
determiniert.