Ordnungsgemäßheit
Ordnungsgemäßheit ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungs- und Zivilrecht, der die Übereinstimmung von Handlungen mit festgelegten Ordnungen, Verfahrensvorschriften und Standards beschreibt. Sie bezeichnet die Durchführung in der richtigen Weise, unter Beachtung gesetzlicher und organisatorischer Regeln, um Vorhersehbarkeit, Fairness und Rechenschaftspflicht sicherzustellen.
Etymologisch leitet sich das Wort von Ordnung (Regel, System) und gemäß (in Übereinstimmung mit) plus der Nominalsuffix
Anwendungsbereiche reichen von der Bewertung der Rechtmäßigkeit behördlicher Prozesse über Ausschreibungen bis hin zu notariellen Beurkundungen.
Inhaltlich steht Ordnungsgemäßheit im Spannungsfeld zwischen Rechtmäßigkeit und Pragmatismus; sie ist eng verwandt mit Begriffen wie