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Ordnungsgemäßheit

Ordnungsgemäßheit ist ein Begriff aus dem deutschen Verwaltungs- und Zivilrecht, der die Übereinstimmung von Handlungen mit festgelegten Ordnungen, Verfahrensvorschriften und Standards beschreibt. Sie bezeichnet die Durchführung in der richtigen Weise, unter Beachtung gesetzlicher und organisatorischer Regeln, um Vorhersehbarkeit, Fairness und Rechenschaftspflicht sicherzustellen.

Etymologisch leitet sich das Wort von Ordnung (Regel, System) und gemäß (in Übereinstimmung mit) plus der Nominalsuffix

Anwendungsbereiche reichen von der Bewertung der Rechtmäßigkeit behördlicher Prozesse über Ausschreibungen bis hin zu notariellen Beurkundungen.

Inhaltlich steht Ordnungsgemäßheit im Spannungsfeld zwischen Rechtmäßigkeit und Pragmatismus; sie ist eng verwandt mit Begriffen wie

-heit
ab.
Im
Sprachgebrauch
kommt
es
in
Formulierungen
wie
"ordnungsgemäße
Durchführung"
oder
"ordnungsgemäße
Bekanntmachung"
vor,
um
Konformität
zu
signalisieren.
Es
ist
häufig
ein
formeller,
technischer
Ausdruck,
der
in
Gerichtsurteilen,
Verwaltungsvorschriften
oder
Verträgen
auftaucht.
Die
Forderung
nach
Ordnungsgemäßigkeit
betrifft
Verfahrensteile
wie
Fristen,
Formvorschriften,
Dokumentationspflichten
und
die
Einhaltung
gesetzlicher
Vorgaben.
In
der
Praxis
dient
sie
dazu,
Rechtsklarheit
und
Nachprüfbarkeit
sicherzustellen.
Rechtsmäßigkeit,
Formvorschriften
und
Verfahrensvorschriften,
geht
jedoch
stärker
auf
die
formale
Ordnung
und
korrekte
Durchführung
ein.
Kritisch
wird
diskutiert,
ob
zu
starke
Betonung
von
Formalität
pragmatische
Lösungen
behindern
kann.
Als
zentrale
Kategorie
der
Verwaltungs-
und
Prozessführung
trägt
Ordnungsgemäßheit
zur
Rechtsklarheit
und
Nachprüfbarkeit
von
Entscheidungen
bei.