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Nutzungsziele

Nutzungsziele bezeichnet im Bereich der Raumordnung und Stadtplanung die angestrebten Nutzungsformen und Funktionen eines Geländes oder Gebietes. Sie fassen zusammen, welche Nutzungselemente wie Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Freizeit oder Naturschutz in einem Raumabschnitt zukünftig vorrangig vorgesehen sind.

In kommunalen Planungsprozessen dienen Nutzungsziele als Leitlinien bei der Ausweisung von Nutzungsarten in Flächenplänen, Bebauungsplänen oder

Der Erarbeitungsprozess umfasst Analysebedürfnisse, Interessenabwägung, Beteiligung der Öffentlichkeit und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Auf Basis der Nutzungsziele werden konkrete

Nutzungsziele dienen der Koordination von Entwicklung, Verkehrsplanung, Umwelt- und Klimaschutz. Sie fungieren als orientierende Zielsetzungen des

Typische Beispiele sind die Festlegung eines Wohngebietes, einer Mischgebietszone, die Ausweisung von Gewerbeflächen, eine Verknüpfung von

Landschaftsplänen.
Sie
formulieren
politische
Ziele,
etwa
bezahlbaren
Wohnraum,
Gewerbeflächen,
Grün-
und
Freiflächen
oder
eine
ökologische
Ausgleichsfläche,
und
berücksichtigen
Infrastruktur
und
Umwelt.
Rechtsnormen
wie
Flächen-
oder
Bebauungspläne
entwickelt,
die
letztlich
Entscheidungsgrundlagen
für
Genehmigungen
liefern.
Planungsprozesses;
die
konkrete
Rechtsbindung
entsteht
durch
die
darauf
aufbauenden
Rechtsnormen
wie
Flächennutzungsplan
oder
Bebauungsplan.
Siedlung
mit
öffentlichem
Verkehr
oder
der
Erhalt
von
Grünzügen.