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Nutzungsumfangs

Nutzungsumfangs (auch Nutzungsumfang genannt) bezieht sich im Lizenz- oder Vertragswesen auf den Umfang der Nutzungsrechte, die einem Nutzer eingeräumt werden. Er beschreibt, wofür, wie oft, wofür geografisch und unter welchen Bedingungen ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Inhalt verwendet werden darf.

Typische Bestandteile des Nutzungsumfangs sind: der Zweck der Nutzung (z. B. privat oder geschäftlich), die Dauer

Vertragliche Nutzungsumfänge unterscheiden sich je nach Branche: Bei Softwarelizenzen regeln sie üblicherweise die Anzahl der Installationen,

Die Angabe des Nutzungsumfangs ist zentral für Rechtsklarheit, Nutzungsgebühren und Haftung. Überschreitungen gelten oft als Vertragsverletzung

Siehe auch: Nutzungsrecht, Lizenz, Verwertungsrecht, Nutzungsbedingungen.

der
Nutzung,
das
räumliche
Gebiet,
Art
der
Nutzung
(Vervielfältigung,
Verbreitung,
öffentliche
Wiedergabe,
Bearbeitung),
sowie
eventuelle
Beschränkungen
wie
Nicht-Übertragbarkeit,
Verbot
von
Weitergabe
an
Dritte
oder
Verbot
von
Modifikationen.
Oft
wird
auch
das
Recht
zur
Unterlizenzierung
oder
zur
Weiterverarbeitung
spezifiziert.
In
einigen
Bereichen,
etwa
bei
Open-Source-Lizenzen,
sind
Nutzungsumfänge
klar
umrissen
und
standardisiert,
während
kommerzielle
Lizenzen
individuelle
Absprachen
zulassen.
die
Geräte,
Leistungsumfang
und
Wartung.
Bei
digitalen
Inhalten
bestimmen
sie,
ob
Kopien,
Weiterverbreitung
oder
Bearbeitung
erlaubt
sind.
Datenlizenzen
legen
fest,
zu
welchen
Zwecken
Daten
verarbeitet
werden
dürfen
und
ob
Weitergabe
oder
Weiterverarbeitung
an
Drittanbieter
gestattet
ist.
und
können
Ansprüche,
Kündigung
oder
Schadensersatz
nach
sich
ziehen.
Klauseln
zum
Nutzungsumfang
sollten
daher
vor
Abschluss
eines
Vertrags
sorgfältig
geprüft
und
gegebenenfalls
angepasst
werden.