Nutzungsdefinitionen
Nutzungsdefinitionen bezeichnet man in Verträgen als präzise Festlegungen darüber, wie ein Gut, eine Dienstleistung oder Daten verwendet werden dürfen. Sie bilden einen Kernbestandteil von Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen und Datenlizenzvereinbarungen und dienen der klaren Abgrenzung des zulässigen Nutzungsumfangs.
Typische Inhalte sind der Zweck der Nutzung (privat, kommerziell, Forschung), die konkreten Nutzungsarten (Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe,
Nutzungsdefinitionen stehen in enger Verbindung mit anderen vertraglichen Regelungen wie den allgemeinen Nutzungsbedingungen, Lizenzbedingungen oder Datenschutzhinweisen.
In der Praxis variieren die Formulierungen je nach Gegenstand. Bei Software-Lizenzen können Nutzungsdefinitionen etwa die Installation
Eine klare Abgrenzung der Nutzungsdefinitionen fördert Transparenz, Rechtsklarheit und Compliance, besonders in Bereichen mit sensiblen Daten,