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Nutzungsdefinitionen

Nutzungsdefinitionen bezeichnet man in Verträgen als präzise Festlegungen darüber, wie ein Gut, eine Dienstleistung oder Daten verwendet werden dürfen. Sie bilden einen Kernbestandteil von Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen und Datenlizenzvereinbarungen und dienen der klaren Abgrenzung des zulässigen Nutzungsumfangs.

Typische Inhalte sind der Zweck der Nutzung (privat, kommerziell, Forschung), die konkreten Nutzungsarten (Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe,

Nutzungsdefinitionen stehen in enger Verbindung mit anderen vertraglichen Regelungen wie den allgemeinen Nutzungsbedingungen, Lizenzbedingungen oder Datenschutzhinweisen.

In der Praxis variieren die Formulierungen je nach Gegenstand. Bei Software-Lizenzen können Nutzungsdefinitionen etwa die Installation

Eine klare Abgrenzung der Nutzungsdefinitionen fördert Transparenz, Rechtsklarheit und Compliance, besonders in Bereichen mit sensiblen Daten,

Veröffentlichung),
der
geografische
Geltungsbereich,
zeitliche
Beschränkungen,
beteiligte
Nutzer
oder
Systeme,
Anforderungen
an
Attribution
oder
Sicherheit
sowie
Verbote
wie
unerlaubte
Modifikationen,
Umgehung
von
Schutzmaßnahmen
oder
Weitergabe
an
Dritte
ohne
Zustimmung.
Sie
unterstützen
die
Rechtsdurchsetzung,
erleichtern
Audits
und
minimieren
Missverständnisse
über
den
zulässigen
Umgang
mit
dem
Gut.
auf
eine
bestimmte
Geräteanzahl,
die
zeitliche
Laufzeit
oder
die
Weitergabebeschränkungen
umfassen.
Bei
Datensätzen
beschreiben
sie,
welche
Analysen
zulässig
sind,
ob
Ableitungen
erlaubt
sind
und
wie
die
Ergebnisse
genutzt
werden
dürfen.
geistigem
Eigentum
oder
komplexen
Lizenzmodellen.