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Nietenkörper

Nietenkörper bezeichnet in der technischen Terminologie den zylindrischen Teil eines Nietes, der durch die Bohrungen der zu verbindenden Bauteile führt. Er bleibt nach dem Verformen als tragendes Element der Verbindung erhalten. Der Nietenkörper trägt typischerweise keine eigenständig formgebende Kopfplatte; stattdessen wird er beim Nietvorgang so verformt, dass am gegenüberliegenden Werkstückende ein zweiter Kopf entsteht.

Material und Abmessungen des Nietenkörpers bestimmen Festigkeit, Gewicht und Korrosionsverhalten der Verbindung. Übliche Werkstoffe sind Stahl,

Herstellung und Verformung: Der Nietenkörper wird als Teil des Nietes vorgefertigt, oft durch Umformen oder Extrudieren

Varianten: Neben dem klassischen festen Nietenkörper gibt es spezielle Formen wie Nietenhemmungen und Blindnieten, bei denen

Siehe auch: Niet, Niete, Verbindungen, Blindniet, Nietkopf.

Edelstahl,
Aluminium,
Kupfer
und
Legierungen
unterschiedlicher
Gütegrade.
Die
Abmessungen
werden
durch
Durchmesser
(Nenndurchmesser)
und
Gesamtlänge
festgelegt;
toleranzen
richten
sich
nach
den
jeweiligen
Normen
und
Anwendungsbereichen.
aus
Draht
oder
Blechrohlingen.
Beim
Verbindungsprozess
wird
der
Körper
durch
Werkstückhohlräume
geführt
und
an
einer
Seite
durch
das
Verformen
des
Endes
oder
durch
das
Aufweiten
des
Gegenendes
verfestigt,
sodass
ein
fester
Bajonett-
oder
Kopfbereich
entsteht.
Bei
Blindnietverbindungen
(Pop-Nieten)
dient
der
Nietenkörper
zusammen
mit
dem
Mandrel
dazu,
die
Hülse
im
Bauteil
zu
verformen
und
danach
den
Mandrel
abzubrechen.
der
Körper
eine
Hülse
oder
eine
schmale
Stange
darstellen
kann,
die
sich
beim
Verwendungsprozess
entsprechend
verformen
lässt.