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Niedriglohnsektor

Der Niedriglohnsektor bezeichnet den Teil des Arbeitsmarkts, in dem Löhne deutlich unter dem Median oder Durchschnitt des Arbeitsmarktes liegen. Charakteristisch sind häufig befristete oder auf Teilzeit basierende Beschäftigungsverhältnisse, eingeschränkte Tarifbindung und begrenzte Aufstiegschancen. Die Abgrenzung erfolgt oft über eine Niedriglohnschwelle, etwa 60 Prozent des medianen Brutto-Stundenverdienst; in Statistiken wird auch der Anteil der Beschäftigten gemessen, die unterhalb dieser Schwelle verdienen.

Typische Branchen sind Einzelhandel, Gastronomie, Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, Logistik, Landwirtschaft sowie Pflege- und Hilfsdienste. In diesen Bereichen

Politisch relevant ist der Niedriglohnsektor in Deutschland besonders durch das Mindestlohngesetz, das 2015 eingeführt wurde, sowie

Statistische Sichtweisen zeigen, dass der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland historisch hoch war, sich durch Regulierungen

finden
sich
oft
geringere
Qualifikationsanforderungen,
hohe
Fluktuation
und
eine
stärkere
Abhängigkeit
von
saisonalen
oder
befristeten
Arbeitsverträgen.
Zudem
arbeiten
dort
häufig
Arbeitnehmerinnen
und
Arbeitnehmer
mit
geringerer
Tarifbindung
oder
schlechteren
Aufstiegschancen.
durch
Tarifverträge
und
Programme
zur
Stärkung
von
Weiterbildung
und
sozialer
Absicherung.
Die
Diskussion
umfasst
Auswirkungen
auf
Beschäftigung,
Produktivität
und
Armutsrisiko
sowie
die
Frage
nach
ausreichendem
Einkommen
zur
Verhinderung
von
Erwerbsarmut
trotz
Arbeit.
Befürworter
verweisen
auf
niedrigschwellige
Beschäftigungsmöglichkeiten
und
Wettbewerbsvorteile
für
Unternehmen;
Kritiker
sehen
Löhne
oft
als
zu
niedrig
an
und
betonen
soziale
Ungleichheiten.
und
wirtschaftliche
Veränderungen
jedoch
verändert
hat.
Langfristig
wird
der
Niedriglohnsektor
durch
Strukturwandel,
demografische
Entwicklungen
und
die
Ausgestaltung
von
Arbeits-
und
Sozialpolitik
beeinflusst.