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NichtBehandlung

NichtBehandlung bezeichnet in der Medizin den bewussten Verzicht auf bestimmte medizinische Maßnahmen oder das Beenden einer laufenden Behandlung. Sie kann sowohl das Nicht-Starten einer Intervention als auch das Abbrechen einer fortgeführten Maßnahme umfassen. Ziel ist es oft, medizinisch nicht mehr sinnvolle, belastende oder benefiziente Therapien zu vermeiden, die dem Patienten nicht mehr dienen.

Im ethischen Rahmen basiert NichtBehandlung auf Grundprinzipien wie Autonomie, Beneficence, Non-Maleficence und Gerechtigkeit. Zentrale Rolle spielen

Rechtlich ist NichtBehandlung in vielen Ländern zulässig, sofern sie im Voraus gewollt oder ordnungsgemäß vertreten wird.

In der Praxis wird NichtBehandlung oft von Palliativversorgung begleitet, die Schmerz- und Symptomkontrolle sicherstellt und die

die
informierte
Einwilligung
des
Patienten
oder,
bei
Nicht-
oder
Eingeschränkter
Fähigkeit,
eine
Vertretung
durch
Angehörige
oder
gesetzliche
Vorsorgevollmachten.
Entscheidungen
sollten
patientenzentriert,
transparent
und
vergleichend
dokumentiert
erfolgen;
der
individuelle
Nutzen,
die
Belastung
und
die
Lebensqualität
stehen
im
Vordergrund.
Medizinische
Begründungen
wie
Behandlungsunwirksamkeit,
Therapiefreisetzung
oder
medizinische
Futility
können
eine
Rolle
spielen.
Wichtige
Instrumente
sind
Patientenverfügungen,
Vorsorgevollmachten
und
klare
ärztliche
Dokumentation.
In
akuten
Situationen
können
Do-not-resuscitate-
oder
Do-not-intubate-Einträge
Teil
der
Vereinbarungen
sein;
bei
unerwarteter
Entscheidungsunfähigkeit
gelten
gesetzliche
Regelungen
zum
substituted
judgment
oder
zur
best
interest-Entscheidung.
Lebensqualität
priorisiert.
Die
Thematik
ist
Gegenstand
laufender
ethischer
Debatten,
kultureller
Werte
und
religiöser
Überzeugungen
und
erfordert
offene
Kommunikation,
klare
Kriterien
und
sorgfältige
Begutachtung
von
Nutzen
und
Belastung.