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Netzanschlusses

Netzanschluss bezeichnet die physische und vertragliche Verbindung eines Anschlussnutzers mit dem öffentlichen elektrischen Verteilnetz. Über den Netzanschluss erfolgt die Versorgung des Verbrauchs sowie gegebenenfalls die Einspeisung von erzeugtem Strom in das Netz. Der Anschlusspunkt liegt typischerweise an der Grundstücksgrenze oder im Gebäudeinneren und umfasst Zuleitung, Zähler und die Verbindung bis zum Netz.

Verantwortlich für Planung, Bau und Betrieb der Netzverbindung ist in der Regel der zuständige Verteilnetzbetreiber. Der

Besonderheiten gelten für Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik oder Windkraft: Betreiber benötigen oft eine Netzzusage und müssen Vorgaben

Insgesamt sichert der Netzanschluss die zuverlässige, regelkonforme Anbindung an das öffentliche Stromnetz und bildet die Schnittstelle

Prozess
umfasst
in
der
Praxis
eine
Netzanschlussanfrage,
eine
technische
Prüfung,
ein
Angebot,
den
Netzanschlussvertrag
sowie
die
abschließende
Inbetriebnahme
und
die
Installation
der
Mess-
bzw.
Zähleinrichtung.
Kosten
können
als
einmaliger
Netzanbindungsbeitrag
anfallen
und
laufend
als
Netzentgelte
erhoben
werden.
Die
Netzentgelte
dienen
der
Nutzung
des
Netzes
durch
Verbraucher
und
Erzeuger
und
werden
von
der
Regulierungsbehörde
festgelegt.
zur
Einspeisung,
Netzqualität
und
zum
Messstellenbetrieb
beachten.
Die
Abrechnung
erfolgt
über
den
jeweiligen
Messstellenbetreiber
und
den
Energieversorger.
Rechtlich
bildet
der
Netzanschluss
einen
Rahmen
aus
Verträgen,
Normen
und
Genehmigungen,
der
Rechte,
Pflichten
und
Kosten
zwischen
Netzbetreiber,
Anschlussnutzer
und
Messstellenbetreiber
regelt.
zwischen
Bau,
Betrieb
und
Abrechnung
von
Stromversorgung
und
-einspeisung.