Netzanschlusses
Netzanschluss bezeichnet die physische und vertragliche Verbindung eines Anschlussnutzers mit dem öffentlichen elektrischen Verteilnetz. Über den Netzanschluss erfolgt die Versorgung des Verbrauchs sowie gegebenenfalls die Einspeisung von erzeugtem Strom in das Netz. Der Anschlusspunkt liegt typischerweise an der Grundstücksgrenze oder im Gebäudeinneren und umfasst Zuleitung, Zähler und die Verbindung bis zum Netz.
Verantwortlich für Planung, Bau und Betrieb der Netzverbindung ist in der Regel der zuständige Verteilnetzbetreiber. Der
Besonderheiten gelten für Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik oder Windkraft: Betreiber benötigen oft eine Netzzusage und müssen Vorgaben
Insgesamt sichert der Netzanschluss die zuverlässige, regelkonforme Anbindung an das öffentliche Stromnetz und bildet die Schnittstelle