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Nettowertschöpfung

Nettowertschöpfung bezeichnet in der Betriebswirtschaft und in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die Wertschöpfung eines Produktionsprozesses nach Berücksichtigung des Verbrauchs an Sachkapital. Grundsätzlich misst Wertschöpfung den Unterschied zwischen dem erzielten Output und den Vorleistungen (Input von anderen Unternehmen). Die Nettoversion subtrahiert zusätzlich die Abschreibungen auf das gebundene Kapital, also den Kapitalverzehr, und ergibt damit die nachhaltige Wertschöpfung, die den Produktionsfaktoren verbleibt.

Berechnung: Nettowertschöpfung = Bruttowertschöpfung − Abschreibungen. Die Bruttowertschöpfung entspricht Output minus Zwischen- bzw. Vorleistungen; die Abschreibungen spiegeln den

Verwendung: Die Kennzahl dient dem Vergleich der Leistung von Unternehmen oder Sektoren auf einer nachhaltig verfügbaren

Beispiel: Ein Unternehmen erzielt Output von 1.000.000 Euro, hat Vorleistungen von 600.000 Euro. Die Bruttowertschöpfung beträgt

Hinweise: Die konkrete Berechnung kann je nach statistischem System variieren, insbesondere in der Abgrenzung von Abschreibungen

jährlichen
Wertverzehr
des
Anlagevermögens
wider.
In
nationalen
Konten
wird
Netto-Wertschöpfung
oft
als
Teil
der
Herstellungspreise
gemessen;
sie
kann
auch
als
Summe
von
Löhnen,
Gewinnen
und
Zins-
bzw.
Mietenströmen
nach
Abzug
der
Kapitalverzehr
interpretiert
werden.
Grundlage
und
ergänzt
andere
Größen
wie
Bruttowertschöpfung
oder
das
Bruttoinlandsprodukt.
Sie
ist
relevant
für
die
Bewertung
der
Kapitalproduktivität
und
der
langfristigen
Wettbewerbsfähigkeit
einer
Volkswirtschaft.
400.000
Euro.
Die
Abschreibungen
belaufen
sich
auf
50.000
Euro.
Die
Nettowertschöpfung
beträgt
somit
350.000
Euro.
und
in
der
Preisstellung
(Faktorpreise
vs.
Marktpreise).