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Nebenkostenrecht

Nebenkostenrecht ist der Teil des deutschen Mietrechts, der die Erhebung, Verteilung und Abrechnung von Betriebskosten regelt, die Mieter zusätzlich zur Nettomiete zu tragen haben. Es umfasst das Rechtsrahmenwerk im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften rund um Betriebskosten (§ 556 und Folge), sowie einschlägige Verordnungen wie die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung (HeizkV). Das Nebenkostenrecht dient der Transparenz und der Fairness bei der Umlage von Kosten für gemeinschaftliche Gebäudeeinrichtungen und laufende Wartungs- und Betriebskosten.

Gegenstand des BetrKV ist, welche Kosten umlagefähig sind und nach welchem Verteilungsschlüssel sie auf die Mieter

Abrechnungen und Pflichten: Der Vermieter erhält in der Regel monatliche Vorauszahlungen, die am Ende des Abrechnungsjahres

umgelegt
werden
dürfen.
Typische
umlagefähige
Posten
sind
Grundsteuer,
Wasser
und
Abwasser,
Müllabfuhr,
Gebäudereinigung,
Hausmeisterdienste,
Gartenpflege,
Versicherungen,
Wartung
gemeinschaftlicher
Anlagen
sowie
der
Anteil
für
Allgemeinstrom.
Heizkosten
fallen
überwiegend
unter
die
Heizkostenverordnung,
können
aber
ebenfalls
als
Bestandteil
der
Betriebskosten
abgerechnet
werden,
sofern
dies
vertraglich
vereinbart
und
ordnungsgemäß
abgerechnet
wird.
in
einer
Nebenkostenabrechnung
gegenübergestellt
werden.
Die
Abrechnung
muss
in
der
Regel
spätestens
zwölf
Monate
nach
Ablauf
des
Abrechnungszeitraums
zugehen
und
transparent
alle
Posten
mit
Nachweisen
oder
Belegen
ausweisen.
Der
Mieter
hat
das
Recht,
die
zugrundeliegenden
Belege
einzusehen
und
unzutreffende
Positionen
zu
beanstanden;
streitige
Punkte
können
ggf.
gerichtlich
geklärt
werden.
Nebenkostenregelungen
sollten
transparent
formuliert
und
regelmäßig
überprüft
werden,
um
Missverständnisse
zu
vermeiden.