Nebenkostenrecht
Nebenkostenrecht ist der Teil des deutschen Mietrechts, der die Erhebung, Verteilung und Abrechnung von Betriebskosten regelt, die Mieter zusätzlich zur Nettomiete zu tragen haben. Es umfasst das Rechtsrahmenwerk im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften rund um Betriebskosten (§ 556 und Folge), sowie einschlägige Verordnungen wie die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung (HeizkV). Das Nebenkostenrecht dient der Transparenz und der Fairness bei der Umlage von Kosten für gemeinschaftliche Gebäudeeinrichtungen und laufende Wartungs- und Betriebskosten.
Gegenstand des BetrKV ist, welche Kosten umlagefähig sind und nach welchem Verteilungsschlüssel sie auf die Mieter
Abrechnungen und Pflichten: Der Vermieter erhält in der Regel monatliche Vorauszahlungen, die am Ende des Abrechnungsjahres