Mitgliedschaftsrechte
Mitgliedschaftsrechte sind die Rechte, die Mitgliedern eines Vereins, Verbandes, einer Genossenschaft oder ähnlicher Zusammenschlüsse zustehen. Sie dienen der Mitwirkung, Gleichberechtigung und Einflussnahme auf Entscheidungen des Organwerks. Die konkreten Rechte ergeben sich aus der Satzung, ggf. ergänzenden Regelungen und dem einschlägigen Recht.
Zu den zentralen Rechten gehören das aktive und das passive Wahlrecht: die Teilnahme an Abstimmungen in der
Beschränkungen oder Besonderheiten treten je nach Rechtsordnung und Satzung auf. Minderjährige, Ehrenmitglieder oder Inhaber spezieller Status
Rechtsgrundlagen sind primär die Vereinssatzung und das einschlägige Vereinsrecht. In Deutschland regelt unter anderem das BGB