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Mitgliedschaftsrechte

Mitgliedschaftsrechte sind die Rechte, die Mitgliedern eines Vereins, Verbandes, einer Genossenschaft oder ähnlicher Zusammenschlüsse zustehen. Sie dienen der Mitwirkung, Gleichberechtigung und Einflussnahme auf Entscheidungen des Organwerks. Die konkreten Rechte ergeben sich aus der Satzung, ggf. ergänzenden Regelungen und dem einschlägigen Recht.

Zu den zentralen Rechten gehören das aktive und das passive Wahlrecht: die Teilnahme an Abstimmungen in der

Beschränkungen oder Besonderheiten treten je nach Rechtsordnung und Satzung auf. Minderjährige, Ehrenmitglieder oder Inhaber spezieller Status

Rechtsgrundlagen sind primär die Vereinssatzung und das einschlägige Vereinsrecht. In Deutschland regelt unter anderem das BGB

Mitgliederversammlung
sowie
die
Möglichkeit,
selbst
in
Gremien
gewählt
zu
werden,
sofern
die
Voraussetzungen
erfüllt
sind.
Mitglieder
haben
in
der
Regel
das
Recht
zur
Teilnahme
an
Versammlungen,
auf
Information
über
die
finanzielle
Lage
(Jahresbericht,
Rechenschaftsberichte)
und
auf
Einsicht
in
relevante
Unterlagen.
Das
Rederecht
in
Sitzungen,
das
Recht,
Anträge
zu
stellen,
Fragen
zu
stellen
und
Beschwerden
vorzubringen,
sowie
das
Recht
auf
Gleichbehandlung
und
Schutz
vor
Willkür
gehören
ebenfalls
dazu.
Je
nach
Satzung
können
weitere
individuelle
Rechte
bestehen,
etwa
das
Recht
auf
Zugang
zu
bestimmten
Dokumenten
oder
auf
Mediation
bei
Konflikten.
können
eingeschränkte
Rechte
haben
oder
bestimmten
Beschränkungen
unterliegen.
Rechte
können
zeitweise
suspendiert
werden,
etwa
bei
Verdacht
auf
Verstoß
gegen
Satzung
oder
Verhaltensregeln;
in
manchen
Fällen
steht
auch
der
Ausschluss
bzw.
der
Verlust
bestimmter
Rechte
als
Sanktion
zur
Debatte.
das
allgemeine
Vereinsrecht;
konkrete
Ausgestaltungen
variieren
jedoch
je
nach
Verein,
Verband
oder
Genossenschaft.