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Mitgliedschaftsbegriffe

Mitgliedschaftsbegriffe bezeichnet die Vielzahl von Begriffen, mit denen in Organisationen die Zugehörigkeit, Rechte und Pflichten von Mitgliedern beschrieben und geregelt wird. Sie umfassen formale Kategorien der Mitgliedschaft, deren Voraussetzungen, Dauer und Beendigung sowie damit verbundene Rechte und Pflichten.

Typische Formen der Mitgliedschaft sind die ordentliche Mitgliedschaft, die außerordentliche oder Fördermitgliedschaft sowie die Ehrenmitgliedschaft. In

Mitgliedschaftsbegriffe definieren außerdem die Rechte der Mitglieder (z. B. Stimmrecht, Informationsrecht, Antragsrecht) sowie ihre Pflichten (z.

Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt in der Regel durch Beitritt bzw. Aufnahme, Austritt oder Ausschluss sowie durch

vielen
Organisationen
können
auch
juristische
Personen
oder
andere
Rechtsträger
Mitglied
werden.
Die
Satzung
legt
oft
weitere
Unterteilungen
fest,
zum
Beispiel
stimmberechtigte
Mitglieder,
nicht
stimmberechtigte
Mitglieder
oder
besondere
Rollen
innerhalb
der
Organisation.
B.
Beitragspflicht,
Treue
zur
Satzung,
Mitwirkung).
Der
konkrete
Umfang
der
Rechte
hängt
von
der
jeweiligen
Form
und
der
Satzung
ab;
Unterschiede
treten
häufig
zwischen
Vereinen,
Verbänden,
Unternehmen
und
öffentlichen
Körperschaften
auf.
Tod
oder
Auflösung
der
Trägerorganisation.
Rechtsgrundlagen
und
Verfahren
werden
üblicherweise
in
der
Satzung
festgelegt;
gesetzliche
Rahmenbedingungen
stammen
u.
a.
vom
Vereinsrecht
(in
Deutschland
im
Allgemeinen
aus
dem
Bürgerlichen
Gesetzbuch)
und
regeln
Fristen,
Formvorschriften
und
ggf.
Rechtsmittel
gegen
Entscheidungen.
In
der
Praxis
dienen
die
Mitgliedschaftsbegriffe
der
Klarheit
über
Zugehörigkeit,
Beteiligung
und
Verantwortlichkeiten
innerhalb
einer
Organisation.