Mitgliedschaftsbegriffe
Mitgliedschaftsbegriffe bezeichnet die Vielzahl von Begriffen, mit denen in Organisationen die Zugehörigkeit, Rechte und Pflichten von Mitgliedern beschrieben und geregelt wird. Sie umfassen formale Kategorien der Mitgliedschaft, deren Voraussetzungen, Dauer und Beendigung sowie damit verbundene Rechte und Pflichten.
Typische Formen der Mitgliedschaft sind die ordentliche Mitgliedschaft, die außerordentliche oder Fördermitgliedschaft sowie die Ehrenmitgliedschaft. In
Mitgliedschaftsbegriffe definieren außerdem die Rechte der Mitglieder (z. B. Stimmrecht, Informationsrecht, Antragsrecht) sowie ihre Pflichten (z.
Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt in der Regel durch Beitritt bzw. Aufnahme, Austritt oder Ausschluss sowie durch