Mischfraktionen
Mischfraktionen sind parlamentarische Gruppen, die aus Mitgliedern verschiedener Parteien oder aus unabhängigen Abgeordneten bestehen. Sie entstehen, wenn keine einzelne Partei die Größe erreicht, um formell eine eigene Fraktion zu bilden, oder wenn Abgeordnete aus politischen Gründen grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Der Begriff bezeichnet somit eine gemischte Fraktionsbildung innerhalb eines Parlaments, im Gegensatz zu einer Fraktion, die klar einer einzelnen Partei oder einer festgelegten Parteifamilie zugeordnet ist.
Mischfraktionen bilden sich in der Regel freiwillig und auf Grundlage gemeinsamer politischer Interessen oder praktischer Überlegungen,
Die Rechtsstellung von Mischfraktionen hängt von den jeweiligen Parlamentsregeln ab. Sie können Koordinierungsmittel nutzen, Einfluss auf
Mischfraktionen treten in verschiedenen deutschsprachigen Parlamenten auf, insbesondere in Landes- und Bundesparlamenten, wo sowohl politische Vielfalt
Mischfraktionen gehören zum breiten Spektrum parlamentarischer Organisationsformen. Sie unterscheiden sich von formellen Fraktionen durch ihre gemischte