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Mengenkontrakte

Ein Mengenkontrakt ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Abnehmer und Lieferant, innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine bestimmte Menge an Gütern zu einem vereinbarten Preis zu beziehen. Ziel ist Versorgungssicherheit, Planbarkeit und Preisstabilität für beide Seiten.

Typisch enthält er eine bestätigte Menge oder Mengenspanne, den Zeitraum, Preisbildungsmethoden, Liefermodalitäten und einen Abruf- bzw.

Beziehung zu Rahmenverträgen: Mengenkontrakte sind oft Bestandteil eines Rahmenvertrags. Der Rahmen regelt allgemeine Konditionen und Rahmenbedingungen,

Typen und Ausprägungen: Es gibt Varianten wie Festmengenkontrakte mit einer festgelegten Gesamtmenge im Zeitraum oder Mengenkontrakte

Vorteile und Risiken: Mengenkontrakte verbessern Planung, ermöglichen Skaleneffekte und oft bessere Preise. Risiken liegen in Prognosefehlern,

Anwendungsbereiche: In der Industrie, Produktion, Chemie und in der Konsumgüterbranche verbreitet, etwa wenn ein Autohersteller Rohstoffe

Rechtlicher Rahmen: Mengenkontrakte sind kein eigenständiges Rechtsinstitut, sondern Teil von Liefer- oder Rahmenverträgen. Sie unterliegen dem

Call-off-Mechanismus,
über
den
der
Abnehmer
die
einzelnen
Lieferungen
innerhalb
der
Mengengrenzen
anfordert.
während
der
Mengenkontrakt
konkrete
Mengenabnahmen
festlegt.
Der
konkrete
Bedarf
wird
dann
durch
Call-offs
abgerufen.
mit
Mindest-
und
Höchstmengen.
Zudem
können
Preisstrukturen
fest
oder
an
Preisindizes
gebunden
sein,
ergänzt
durch
Lieferpläne
und
Abrufintervalle.
Über-
oder
Unterabnahmen,
Verbindlichkeiten
bei
Mindestabnahmen
und
potenziellen
Strafzahlungen
bei
Nichterfüllung.
oder
Vorprodukte
zu
festen
Mengenanforderungen
beschafft.
allgemeinen
Vertragsrecht
(BGB,
Handelsrecht)
und
enthalten
spezifische
Klauseln
zu
Menge,
Zeitraum,
Preis,
Lieferterminen,
Abruf-
und
Kündigungsrechten.