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Materienrecht

Materienrecht, auch substantives Recht genannt, bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Inhalt von Rechtsbeziehungen regeln. Es bestimmt Rechte, Pflichten und Rechtsfolgen in konkreten Lebensbereichen und beschreibt, wie Ansprüche entstehen, worauf sie basieren und welche Rechtsfolgen ihnen zuzukommen haben. Gegenüber dem Verfahrensrecht, das Aussagen darüber trifft, wie Rechtswege geführt, Beweise erbracht und Entscheidungen getroffen werden, betrifft Materienrecht den materiellen Gehalt der Rechtsbeziehungen.

Der Bereich des Materienrechts umfasst privatrechtliche Felder wie Zivilrecht, Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht sowie Familien- und

In vielen Rechtsordnungen ist das Materienrecht in Gesetzbüchern kodifiziert, etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im

Erbrecht.
Zusätzlich
schließt
er
Arbeitsrecht
und
handels-
bzw.
gesellschaftsrechtliche
Normen
ein.
Im
öffentlichen
Recht
regelt
er
beispielsweise
Verfassungsrecht,
Verwaltungsrecht
und
Strafrecht,
also
die
Rechtsbeziehungen
zwischen
Staat
und
Bürgern.
Nach
Auffassung
einiger
Juristen
gehört
auch
Steuerrecht
zum
Materienrecht,
da
es
materielle
Pflichten
gegenüber
dem
Staat
festlegt.
Strafgesetzbuch
(StGB).
Die
Einordnung
variiert
je
nach
Rechtsordnung;
der
zentrale
Gedanke
bleibt
jedoch,
dass
Materienrecht
den
inhaltlichen
Anspruch
an
rechtliche
Beziehungen
festlegt,
während
Prozessrecht
den
Weg
zu
deren
Durchsetzung
regelt.