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Mahnspesen

Mahnspesen sind Gebühren, die Gläubiger für das Versenden von Mahnungen wegen Zahlungsverzugs erheben. Sie unterscheiden sich von den Verzugszinsen, die auf den offenen Betrag gezahlt werden müssen, sowie von allgemeinen Inkassokosten. Mahnspesen decken typischerweise Kosten ab, die im Zusammenhang mit dem Mahnprozess entstehen, wie Porti, Bearbeitung und Verwaltung.

In der Praxis werden Mahnspesen oft als feste Beträge pro Mahnung oder als gestaffelte Gebühren erhoben, die

Rechtlich gelten Mahnspesen als Teil der Verzugskosten, die der Gläubiger dem Schuldner bei Verzug in Rechnung

Für Verbraucher ist es sinnvoll, Mahnspesen zu prüfen, frühzeitig auf Unstimmigkeiten zu reagieren und bei Unklarheiten

mit
zunehmender
Zahl
der
Mahnungen
steigen.
Ob
und
in
welcher
Höhe
eine
Mahnspesenforderung
rechtlich
zulässig
ist,
hängt
von
vertraglichen
Vereinbarungen
oder
von
allgemein
gültigen
Regelungen
ab.
Die
Gebühren
müssen
in
der
Regel
angemessen
und
nachvollziehbar
sein;
überhöhte
oder
unbegründete
Kosten
können
angreifbar
sein.
Verbraucherrechtliche
Vorschriften
verlangen
oft
Transparenz,
damit
Schuldner
wissen,
wofür
die
Gebühren
erhoben
werden.
stellen
darf,
sofern
dies
vertraglich
geregelt
ist
oder
der
Schuldner
der
Erhebung
zustimmt.
Gerichtliche
Bewertungen
orientieren
sich
an
Angemessenheit,
dem
tatsächlichen
Aufwand
und
der
Transparenz
der
Kosten.
In
Streitfällen
können
Gerichte
einzelne
Beträge
prüfen
und
ggf.
reduzieren
oder
verneinen.
Es
ist
daher
üblich,
dass
Gläubiger
in
der
Rechnung
Offenlegung
über
die
Art
und
Höhe
der
Mahnspesen
geben.
Zahlungsbelege
oder
Mahnschreiben
aufzubewahren.
Bei
wiederkehrenden
Problemen
empfiehlt
sich
ein
Blick
in
Vertrag
oder
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
sowie
gegebenenfalls
eine
Rücksprache
mit
dem
Gläubiger.