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Leitungsrecht

Leitungsrecht ist ein dingliches Recht, das einem Betreiber von Versorgungsleitungen die Befugnis gibt, Leitungen auf oder unter dem Grund und Boden eines anderen zu legen, zu betreiben, zu warten und gegebenenfalls zu erneuern. Es gehört in der Regel zu den Dienstbarkeiten bzw. dinglichen Nutzungsrechten im Zivilrecht und bindet den Eigentümer des belasteten Grundstücks daran, die Nutzung zu tolerieren, soweit nichts anderes geregelt ist. Das Leitungsrecht kann vertraglich zwischen Eigentümern oder deren Rechtsnachfolgern vereinbart werden, durch gesetzliche Regelungen entstehen oder sich aus einer Rechtsvorschrift ergeben. Es wird üblicherweise im Grundbuch als Belastung eingetragen.

Umfang und Ausübung: Der Berechtigte darf die Leitung in dem festgelegten Leitungsweg legen, betreiben, warten, erneuern

Dauer, Anpassung und Beendigung: Leitungsrechte werden meist auf lange Zeit angelegt oder für die Dauer des

und
gegebenenfalls
erweitern.
Der
Eigentümer
des
belasteten
Grundstücks
muss
die
Nutzung
zulassen;
der
Rechtsakt
wird
jedoch
so
ausgestaltet,
dass
Sicherheit,
Umwelt-
und
Denkmalschutz
sowie
andere
Rechte
Dritter
berücksichtigt
werden.
Der
Eigentümer
behält
in
der
Regel
Nutzungs-
und
Verfügungsrechte,
soweit
sie
durch
das
Leitungsrecht
nicht
eingeschränkt
werden.
Der
Berechtigte
hat
oft
Zugangs-
und
Zustimmungsrechte
für
Wartung
und
ggf.
Verlegungen;
bauliche
Maßnahmen
sollen
möglichst
wenig
in
der
Nutzung
des
Grundstücks
beeinträchtigen.
Leitungsbetriebs
eingerichtet.
Sie
können
angepasst
oder
beendet
werden,
wenn
der
Zweck
entfällt
oder
durch
vertragliche
Vereinbarung
geregelt
wird.
Bei
Grundstücksveräußerung
geht
das
Leitungsrecht
in
der
Regel
auf
den
Erwerber
über,
sofern
nichts
anderes
vereinbart
ist.
Kosten
und
Entschädigungen
für
Vermessung,
Ausführung
und
Nutzung
richten
sich
nach
Vertrag
oder
gesetzlicher
Regelung.