Leitungsrecht
Leitungsrecht ist ein dingliches Recht, das einem Betreiber von Versorgungsleitungen die Befugnis gibt, Leitungen auf oder unter dem Grund und Boden eines anderen zu legen, zu betreiben, zu warten und gegebenenfalls zu erneuern. Es gehört in der Regel zu den Dienstbarkeiten bzw. dinglichen Nutzungsrechten im Zivilrecht und bindet den Eigentümer des belasteten Grundstücks daran, die Nutzung zu tolerieren, soweit nichts anderes geregelt ist. Das Leitungsrecht kann vertraglich zwischen Eigentümern oder deren Rechtsnachfolgern vereinbart werden, durch gesetzliche Regelungen entstehen oder sich aus einer Rechtsvorschrift ergeben. Es wird üblicherweise im Grundbuch als Belastung eingetragen.
Umfang und Ausübung: Der Berechtigte darf die Leitung in dem festgelegten Leitungsweg legen, betreiben, warten, erneuern
Dauer, Anpassung und Beendigung: Leitungsrechte werden meist auf lange Zeit angelegt oder für die Dauer des