Home

Leistungsneutralität

Leistungsneutralität bezeichnet in der öffentlichen Verwaltung ein Gestaltungsprinzip, wonach Entscheidungen, Fördermaßnahmen und regulatorische Anforderungen so ausgestaltet werden sollen, dass sie neutral gegenüber dem Leistungsstand von Personen oder Unternehmen bleiben. Ziel ist es, Verzerrungen von Anreizen zu vermeiden, Gleichbehandlung sicherzustellen und Bürokratie zu reduzieren.

In der Praxis wird der Begriff in verschiedenen Politikfeldern verwendet. In der Sozialpolitik wird diskutiert, ob

Kritik und Diskussionen betreffen Kosten, Zielgenauigkeit und Incentives. Befürworter argumentieren, dass Neutralität Bürokratie vereinfacht und Fairness

Siehe auch: Universalismus, Leistungsgerechtigkeit, Anreizwirkung.

Leistungen
universell
oder
leistungsabhängig
gewährt
werden
sollen;
Leistungsneutralität
spricht
sich
dafür
aus,
dass
Zuschüsse
oder
Ansprüche
nicht
automatisch
durch
unterschiedliche
Leistungsniveaus
beeinflusst
werden.
In
Regulierung
und
Beschaffung
kann
Leistungsneutralität
bedeuten,
dass
Kriterien
bei
der
Vergabe
oder
Compliance
unabhängig
vom
Produktivitätsgrad
oder
der
Leistungsfähigkeit
der
Beteiligten
bewertet
werden.
In
der
Steuer-
und
Finanzpolitik
kann
eine
neutrale
Gestaltung
bedeuten,
dass
Steuervorteile
oder
Förderungen
so
konzipiert
sind,
dass
sie
nicht
disproportional
an
bereits
Leistungsstarke
oder
-schwache
gebunden
sind.
erhöht,
während
Kritiker
befürchten,
dass
wichtige
Leistungsanreize
verloren
gehen
oder
Ressourcen
ineffizient
verteilt
werden.