Leistungsnehmer
Leistungsnehmer ist ein im deutschen Verwaltungs- und Sozialrecht gebräuchlicher Begriff. Er bezeichnet die Person oder Institution, die eine vertraglich oder gesetzlich zugesicherte Leistung erhält – also einen Service, eine Zahlung oder eine sonstige Leistung von einem Leistungserbringer oder Leistungsträger.
In Bereichen wie der Sozialversicherung, dem Gesundheitswesen oder öffentlichen Leistungsbezügen gilt der Leistungsnehmer als Anspruchsberechtigter, dem
Der Leistungsnehmer hat in der Regel Rechte auf ordnungsgemäße Leistungsgewährung und auf Information über Voraussetzungen und
Abgrenzung: Der Gegenpart ist der Leistungsgeber oder Leistungserbringer, der die Leistung erbringt. In einigen Kontexten wird