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Leistungsnehmer

Leistungsnehmer ist ein im deutschen Verwaltungs- und Sozialrecht gebräuchlicher Begriff. Er bezeichnet die Person oder Institution, die eine vertraglich oder gesetzlich zugesicherte Leistung erhält – also einen Service, eine Zahlung oder eine sonstige Leistung von einem Leistungserbringer oder Leistungsträger.

In Bereichen wie der Sozialversicherung, dem Gesundheitswesen oder öffentlichen Leistungsbezügen gilt der Leistungsnehmer als Anspruchsberechtigter, dem

Der Leistungsnehmer hat in der Regel Rechte auf ordnungsgemäße Leistungsgewährung und auf Information über Voraussetzungen und

Abgrenzung: Der Gegenpart ist der Leistungsgeber oder Leistungserbringer, der die Leistung erbringt. In einigen Kontexten wird

die
entsprechende
Leistung
zusteht.
Beispiele:
Ein
Patient,
der
medizinische
Behandlung
erhält,
oder
ein
Versicherter,
der
Leistungen
der
Krankenkasse
in
Anspruch
nimmt.
Umfang
der
Leistung.
Gleichzeitig
können
Mitwirkungspflichten,
Informationspflichten
und
ggf.
Zuzahlungen
bestehen.
Die
eigentliche
Leistung
wird
von
einem
Leistungsgeber
oder
Leistungserbringer
erbracht.
auch
der
Begriff
Leistungsberechtigter
verwendet,
um
den
Anspruchsinhaber
zu
kennzeichnen;
der
Leistungsnehmer
ist
tendenziell
die
empfangende
Partei
der
konkreten
Leistung.