Leistungsklage
Leistungsklage ist ein Begriff des deutschen Zivilprozessrechts und bezeichnet eine Prozessart, die darauf abzielt, vom Gericht eine Verurteilung zur Leistung einer bestimmten, vertraglich oder gesetzlich geschuldeten Handlung zu erreichen. Typische Gegenstände sind die Zahlung eines Geldbetrags, die Lieferung von Waren oder die Erbringung einer vertraglich vereinbarten Dienstleistung.
Im Gegensatz zur Feststellungsklage, die eine rechtliche Beziehung oder deren Bestehen feststellt, zielt die Leistungsklage auf
Voraussetzungen sind das Bestehen eines rechtlich durchsetzbaren Leistungsanspruch und die Fälligkeit der Leistung. Der Kläger muss
Ergebnis einer erfolgreichen Leistungsklage ist eine gerichtliche Verurteilung zur Leistung. Wird die Leistung trotz Urteil verweigert,