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Leistungsklage

Leistungsklage ist ein Begriff des deutschen Zivilprozessrechts und bezeichnet eine Prozessart, die darauf abzielt, vom Gericht eine Verurteilung zur Leistung einer bestimmten, vertraglich oder gesetzlich geschuldeten Handlung zu erreichen. Typische Gegenstände sind die Zahlung eines Geldbetrags, die Lieferung von Waren oder die Erbringung einer vertraglich vereinbarten Dienstleistung.

Im Gegensatz zur Feststellungsklage, die eine rechtliche Beziehung oder deren Bestehen feststellt, zielt die Leistungsklage auf

Voraussetzungen sind das Bestehen eines rechtlich durchsetzbaren Leistungsanspruch und die Fälligkeit der Leistung. Der Kläger muss

Ergebnis einer erfolgreichen Leistungsklage ist eine gerichtliche Verurteilung zur Leistung. Wird die Leistung trotz Urteil verweigert,

eine
konkrete
Rechtsfolge
ab:
Der
Kläger
verlangt,
dass
der
Beklagte
verpflichtet
wird,
eine
bestimmte
Leistung
zu
erbringen.
Die
Klage
eignet
sich
insbesondere
für
Ansprüche
aus
Kauf-,
Werk-
oder
Dienstverträgen,
aber
auch
für
andere
Verpflichtungen.
den
Anspruch
und
seine
Rechtsgrundlage
schlüssig
darlegen;
der
Beklagte
kann
sich
mit
Einwendungen
verteidigen,
etwa
Nichtbestehen
der
Forderung,
Ungültigkeit
des
Vertragsschlusses,
Verjährung
oder
Unmöglichkeit
der
Leistung.
Bei
Geldleistungen
kann
zusätzlich
Einwendungen
wie
Einreden
oder
Aufrechnungen
geltend
gemacht
werden.
ermöglicht
dies
die
Zwangsvollstreckung
zur
Durchsetzung
der
gerichtlichen
Verpflichtung.
Leistungsklagen
dienen
damit
der
konkreten
Durchsetzung
von
Ansprüchen
aus
Verträgen
oder
sonstigen
Rechtsverhältnissen.