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Lebensmittelkontakt

Lebensmittelkontakt bezeichnet Materialien und Gegenstände, die direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder diese berühren können, etwa Verpackungen, Behälter, Deckel, Küchenutensilien, Backformen oder Arbeitsflächen. Auch Vorrichtungen, die potenziell in Kontakt geraten, gehören dazu. Ziel ist, sicherzustellen, dass aus solchen Materialien keine gesundheitlich relevanten Stoffe in die Nahrung migrieren und dass Geschmack, Geruch sowie Qualität der Lebensmittel erhalten bleiben.

Auf EU-Ebene regelt Verordnung (EU) 1935/2004 die Grundanforderungen. Für bestimmte Materialgruppen gelten spezifische Maßgaben, z. B.

Migration von Substanzen variiert nach Material und Kontaktbedingungen. Quellen sind Monomere, Additive, Farbstoffe oder Beschichtungen. Migration

Für Verbraucher bedeutet dies, Materialien zuverlässiger Hersteller zu bevorzugen, Kennzeichnungen zu beachten und bei Unsicherheiten Zertifikate

Kunststoffmaterialien
nach
Verordnung
(EU)
10/2011.
In
Deutschland
setzen
LFGB
und
ergänzende
Vorschriften
die
Umsetzung
um;
Risikobewertung
erfolgt
durch
das
BfR.
Konformität
wird
typischerweise
durch
Migrationsprüfungen,
Kennzeichnung
und
Zulassungen
nachgewiesen.
EFSA
bewertet
toxikologische
Aspekte;
nationale
Behörden
überwachen
die
Einhaltung.
hängt
ab
von
Lebensmittelsart
(Fettgehalt),
Temperatur,
Dauer
und
Kontaktfläche.
Risiken
umfassen
Verunreinigungen,
unangenehme
Gerüche
oder
Geschmackseinflüsse
sowie
potenzielle
gesundheitliche
Auswirkungen
bei
langfristiger
Exposition.
zu
prüfen.
Hersteller
und
Händler
müssen
sichere
Materialien
verwenden,
Konformität
nachweisen
und
regelmäßige
Kontrollen
durchführen.