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Laienrichter

Laienrichter sind nichtberufliche Richter, die in bestimmten Gerichtsverfahren neben Berufsrichtern auftreten und gemeinsam mit ihnen Entscheidungen treffen. Sie stammen aus der Bevölkerung und sollen eine gesellschaftliche Perspektive in die Rechtsprechung einbringen. Das Konstrukt dient der Legitimation der Urteile und der Berücksichtigung alltäglicher Wertvorstellungen. Der Begriff wird in deutschsprachigen Rechtsordnungen verwendet, doch die konkrete Ausgestaltung variiert je Land und Gericht.

In Deutschland arbeiten Laienrichter vor allem in der Form der Schöffen. Sie sitzen zusammen mit Berufsrichtern

Im Strafverfahren entscheiden Laienrichter gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld und über das angestrebte

Der Begriff Laienrichter wird in vielen Kontexten als Oberbegriff verwendet; im deutschen Sprachraum spricht man heute

in
den
Schöffengerichten
des
Amtsgerichts
sowie
in
den
Großen
Strafkammern
der
Landgerichte.
Die
Schöffen
werden
für
mehrere
Jahre
gewählt
und
sollen
die
Bevölkerung
repräsentieren;
Auswahl
und
Würdigung
erfolgen
durch
Kommunal-
und
Justizorgane.
Die
Anforderungen
an
die
Kandidaten
umfassen
persönliche
Voraussetzungen
und
die
Eignung
für
die
richterliche
Tätigkeit.
Strafmaß.
Ihr
Stimmrecht
hat
das
gleiche
Gewicht
wie
das
der
Berufsrichter;
der
vorsitzende
Richter
leitet
die
Verhandlung.
Schöffen
erhalten
eine
Einweisung
in
Rechtsgrundlagen
und
Verfahrensregeln
und
müssen
ihre
Unabhängigkeit
wahren.
Sie
dürfen
durch
Weisungen
der
Justiz
nicht
gebunden
werden
und
sind
in
ihrer
Amtsausübung
unabhängig.
überwiegend
von
Schöffen
oder
Beisitzern.
In
anderen
Ländern
existieren
ähnliche
Strukturen,
bei
denen
Mitglieder
der
Bevölkerung
an
der
Entscheidungsfindung
in
Gerichtsprozessen
mitwirken,
um
die
Rechtsordnung
mit
der
Öffentlichkeit
zu
verbinden.