Laienrichter
Laienrichter sind nichtberufliche Richter, die in bestimmten Gerichtsverfahren neben Berufsrichtern auftreten und gemeinsam mit ihnen Entscheidungen treffen. Sie stammen aus der Bevölkerung und sollen eine gesellschaftliche Perspektive in die Rechtsprechung einbringen. Das Konstrukt dient der Legitimation der Urteile und der Berücksichtigung alltäglicher Wertvorstellungen. Der Begriff wird in deutschsprachigen Rechtsordnungen verwendet, doch die konkrete Ausgestaltung variiert je Land und Gericht.
In Deutschland arbeiten Laienrichter vor allem in der Form der Schöffen. Sie sitzen zusammen mit Berufsrichtern
Im Strafverfahren entscheiden Laienrichter gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld und über das angestrebte
Der Begriff Laienrichter wird in vielen Kontexten als Oberbegriff verwendet; im deutschen Sprachraum spricht man heute