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Ladeeinrichtung

Ladeeinrichtung ist der Oberbegriff für Vorrichtungen, die elektrische Energie an ein wiederaufladbares Speichersystem liefern, meist an ein Elektrofahrzeug. Sie umfasst Ladepunkte, Wallboxen, Ladekabel, Stecker, Mess- und Steuerelektronik sowie Kommunikationsschnittstellen. Ladeeinrichtungen können privat installiert werden (z. B. Zuhause in der Garage) oder öffentlich zugänglich sein (Ladesäulen an Straßen, Parkplätzen, Betrieben).

Typen und Leistungsbereiche: AC-Ladung erfolgt mit Wechselstrom, typischerweise über den Typ-2-Anschluss; DC-Schnellladen liefert Gleichstrom über CCS2

Sicherheit und Normen: Ladeeinrichtungen müssen Schutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllen (RCD, Leitungsschutz, Überspannungsschutz) und nach Normen wie

Betrieb, Regulation und Infrastruktur: Betreiber, Energieversorger und Kommunen setzen Ladeinfrastruktur, Tarife und Interoperabilität um. Öffentliche Förderungen

Nutzeraspekte: Zugangsarten, Abrechnung, Datenschutz und Wartung beeinflussen Verfügbarkeit und Benutzerfreundlichkeit. Ladeeinrichtungen sind zentrale Bausteine der elektrischen

oder
CHAdeMO.
Leistungsgrade
reichen
von
wenigen
Kilowatt
(z.
B.
3,7–7,4
kW)
im
Heimgebrauch
bis
zu
22
kW
(häufig)
oder
deutlich
mehr
bei
DC-Schnellladestationen,
die
50–350
kW
erreichen
können.
Die
Wahl
hängt
vom
Fahrzeug,
dem
Netzanschluss
und
der
Nutzungsart
ab.
DIN
EN
61851
und
IEC
62196
betrieben
werden.
Die
Kommunikation
zwischen
Fahrzeug,
Station
und
Backend
(z.
B.
OCPP,
ISO
15118)
ermöglicht
Abrechnung,
Authentifizierung,
Lastmanagement
und
Smart-Charging.
(z.
B.
KfW)
unterstützen
Anschaffung
und
Installation.
Ihre
Integration
in
das
Stromnetz
wird
durch
Lastmanagement
und
intelligente
Ladesysteme
erleichtert.
Mobilität
und
der
dezentralen
Energiewende.