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Kollisionsrecht

Kollisionsrecht, auch Kollisionsrecht des Privatrechts oder internationales Privatrecht, ist der Teil des Privatrechts, der sich mit Rechtsfolgen von Rechtsverhältnissen mit Auslandsbezug befasst. Es klärt, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten maßgeblich ist, welche Gerichte zuständig sind und ob ausländische Urteile anerkannt und durchgesetzt werden.

Die Kernaufgaben liegen in der Bestimmung des anwendbaren Rechts (oft durch eine Rechtswahl der Parteien oder

In Verträgen wird häufig das anwendbare Recht durch eine Rechtswahl bestimmt; fehlen solche Vereinbarungen, greifen gesetzliche

In der Europäischen Union regeln Verordnungen wie Brüssel I, Rome I und Rome II zentrale Fragen der

durch
gesetzliche
Anknüpfungspunkte,
sogenannte
Kollisionsnormen),
der
Zuständigkeit
der
Gerichte
und
der
Anerkennung
sowie
Vollstreckung
ausländischer
Entscheidungen.
Dabei
werden
Verbindungen
wie
Ort
des
Vertragsschlusses,
Ort
der
Erfüllung,
Erfolgsort,
Staatsangehörigkeit
oder
gewöhnlicher
Aufenthalt
der
Beteiligten
herangezogen.
Anknüpfungspunkte
zurück.
Die
konkrete
Lösung
hängt
vom
jeweiligen
Rechtsgebiet
(Vertrags-,
Delikts-,
Familien-
oder
Erbrecht)
und
von
den
zugrundeliegenden
nationalen
Kollisionsnormen
ab.
Zuständigkeit,
der
Rechtsanwendung
und
der
Vollstreckung
grenzüberschreitender
Entscheidungen.
Abseits
der
EU
existieren
nationale
Kollisionsnormen
und
internationale
Abkommen,
die
sich
in
Prozess-
und
materiell-rechtlicher
Hinsicht
unterscheiden.
Ziel
des
Kollisionsrechts
ist
Rechtsklarheit
und
Sicherheit
im
internationalen
Zivil-
und
Handelverkehr,
indem
es
das
Zusammenspiel
verschiedener
Rechtsordnungen
ordnet.