Kollisionsrecht
Kollisionsrecht, auch Kollisionsrecht des Privatrechts oder internationales Privatrecht, ist der Teil des Privatrechts, der sich mit Rechtsfolgen von Rechtsverhältnissen mit Auslandsbezug befasst. Es klärt, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten maßgeblich ist, welche Gerichte zuständig sind und ob ausländische Urteile anerkannt und durchgesetzt werden.
Die Kernaufgaben liegen in der Bestimmung des anwendbaren Rechts (oft durch eine Rechtswahl der Parteien oder
In Verträgen wird häufig das anwendbare Recht durch eine Rechtswahl bestimmt; fehlen solche Vereinbarungen, greifen gesetzliche
In der Europäischen Union regeln Verordnungen wie Brüssel I, Rome I und Rome II zentrale Fragen der