Kleinreparaturen
Kleinreparaturen bezeichnet im deutschen Mietrecht kleine Instandsetzungs- oder Reparaturarbeiten an der Mietsache, für deren Kosten der Mieter gemäß einer vertraglichen Kleinreparaturklausel aufkommen muss. Typische Gegenstände sind Armaturen, Heizungs- und Sanitärteile, Tür- und Fensterbeschläge oder kleine Elektroinstallationen, die durch normalen Gebrauch verschlissen sind und deren Austausch dem Mietvertrag entsprechend vorgesehen ist.
Rechtlicher Rahmen: Es gibt keine detaillierte gesetzliche Liste der Kleinreparaturen. Die Grundlagen bilden das allgemeine Instandhaltungsrecht
Anwendungsbereich und Ausschlüsse: Kleinreparaturen betreffen überwiegend bewegliche Bauteile in der Wohnung. Größere oder strukturelle Mängel, Heizungssysteme
Verfahren: Bei einer notwendigen Kleinreparatur organisiert der Mieter in der Regel die Ausführung und trägt die