Home

Kartenverträge

Kartenverträge bezeichnen die vertragliche Grundlage für die Nutzung von Zahlungskarten, die von Banken oder anderen Finanzdienstleistern ausgegeben werden. Sie regeln die Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung der Karte sowie ggf. eine Kreditlinie. Zu den gängigen Kartentypen gehören Kreditkarten, Debitkarten (Girokarten) und Prepaidkarten.

Der Vertragspartner ist der Karteninhaber einerseits und der Kartenherausgeber andererseits. Inhaltlich bestimmt der Vertrag Nutzungsbedingungen, Kreditlimit

Kartenverträge unterscheiden sich in Funktionsweise und Risiko. Kreditkarten ermöglichen Einkäufe auf Kredit mit spätester Abrechnung; Debitkarten

Haftung und Sicherheit spielen eine zentrale Rolle. Die Haftung bei unautorisierten Verfügungen richtet sich nach dem

Beendigung und Kündigung des Kartenvertrags führen zur Sperrung der Karte und zur Abwicklung offener Beträge; oft

bzw.
Verfügungsrahmen,
Gebühren-
und
Zinsstrukturen,
Abrechnungs-
sowie
Zahlungsfristen
sowie
Rechte
und
Pflichten
beider
Seiten.
Der
Inhaber
erhält
eine
Karte
sowie
meist
PIN
und
weitere
Sicherheitsmerkmale;
Verlust
oder
Missbrauch
sind
dem
Herausgeber
zeitnah
zu
melden.
Der
Herausgeber
kann
Karten
sperren,
sperrige
Konten
abschalten
oder
den
Vertrag
kündigen.
ziehen
Beträge
direkt
vom
verknüpften
Girokonto
ab;
Prepaidkarten
beruhen
auf
vorheriger
Guthabenaufladung.
Abrechnung,
der
Umgang
mit
offenen
Beträgen,
Kreditlimit
und
Gebühren
variieren
je
nach
Kartentyp
und
Anbieter.
jeweiligen
Rechtssystem;
in
der
Praxis
liegt
sie
bis
zu
bestimmten
Grenzen
beim
Karteninhaber,
sofern
kein
Verschulden
oder
grobe
Fahrlässigkeit
vorliegt.
Karteninhaber
sind
verpflichtet,
Karte
und
PIN
sicher
aufzubewahren,
bei
Verdacht
auf
Missbrauch
zu
informieren
und
vertragliche
Sicherheitsmaßnahmen
wie
3D
Secure
zu
beachten.
Regulierungen
wie
PSD2,
Verbraucherschutz-
und
Datenschutzvorschriften
schützen
Nutzer
und
regeln
Sicherheitsstandards.
bleiben
Restverbindlichkeiten
bis
zur
vollständigen
Begleichung
bestehen.