Home

Karteninhabers

Karteninhabers bezeichnet Personen, die eine Karte besitzen oder deren Nutzung durch eine Karte ermöglicht wird. Typische Kartenarten sind Kreditkarten, Debitkarten, Ausweis- oder Zutrittskarten sowie Mitglieds- oder Transaktionskarten.

Rechtlich gesehen gehört die Karte oft dem Herausgeber, dem Bankeninstitut oder dem Aussteller. Der Karteninhaber erhält

Sicherheit und Datenschutz betreffen den Schutz von PINs, Passwörtern, biometrischen Merkmalen und Transaktionsdaten. Kartenherausgeber setzen Verschlüsselung,

Im Alltag treten Karteninhabers als Inhaber von Bank- oder Kundenkarten, Ausweisen, Zutritts- oder Transaktionskarten auf; digitale

ein
Nutzungsrecht
und
ist
verpflichtet,
Karte
sowie
zugehörige
Daten
sicher
zu
verwahren.
Im
Kredit-
oder
Zahlungsverkehr
gelten
je
nach
Vertrag
bestimmte
Haftungsregeln,
Meldepflichten
und
Bedingungen
zur
Haftungsübernahme
bei
Verlust
oder
Missbrauch.
Tokenisierung
und
Betrugserkennung
ein,
um
unautorisierte
Nutzung
zu
verhindern.
Karteninhabers
sind
verpflichtet,
Verluste
oder
verdächtige
Aktivitäten
unverzüglich
zu
melden.
Karten
auf
Mobilgeräten
gewinnen
ebenfalls
an
Bedeutung.
Der
Begriff
beschreibt
die
Beziehung
zwischen
dem
Karteninhaber
und
dem
Herausgeber,
unabhängig
von
der
konkreten
Kartenart.