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Karteninhaber

Karteninhaber ist ein Begriff aus dem Bank- und Kartenwesen, der die Person bezeichnet, der eine Karte ausgestellt wurde und die berechtigt ist, diese Karte zu verwenden. Dabei kann es sich um Zahlungsmkarten wie Debit- oder Kreditkarten handeln, um Zugangskarten (z. B. Mitarbeiterausweise), um Gesundheits- oder Versicherungskarten oder um Treue- bzw. Mitgliedskarten. Oft entspricht der Karteninhaber dem Kontoinhaber oder dem Vertragspartner der Karte; es können auch zusätzlich namentlich aufgeführte bzw. bevollmächtigte Karteninhaber existieren.

Der Karteninhaber hat das Recht, die Karte im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der Netzregeln zu

Die Haftung bei missbräuchlicher Nutzung hängt von der Rechtsordnung und dem Produkt ab. In vielen Regelwerken

Der Karteninhaberstatus endet mit Ablauf der Karte, Beendigung des Vertragsverhältnisses oder Kündigung des Kontos. Karteninhaber sollten

verwenden.
Er
ist
jedoch
auch
verpflichtet,
die
Karte
und
ggf.
dazugehörige
Zugangsdaten
(wie
PIN
oder
Passwörter)
sicher
zu
verwahren
und
Missbrauch
umgehend
dem
Aussteller
zu
melden.
Bei
Verlust
oder
Diebstahl
wird
die
Karte
in
der
Regel
gesperrt
und
durch
eine
Ersatzkarte
ersetzt.
ist
die
Haftung
des
Karteninhabers
begrenzt,
sofern
dieser
angemessene
Sorgfalt
walten
lässt
und
der
Missbrauch
rechtzeitig
gemeldet
wird.
Bei
grober
Fahrlässigkeit
oder
Nichtmeldung
können
höhere
oder
volle
Kosten
dem
Karteninhaber
auferlegt
werden.
Zahlungsdienstleister
und
Netzwerke
legen
entsprechende
Verfahren
für
Streitfälle
und
Rückbuchungen
fest.
regelmäßig
Kontoauszüge
prüfen,
um
Unregelmäßigkeiten
früh
zu
erkennen,
und
Sicherheitshinweise
des
Ausstellers
beachten.