Karteninhaber
Karteninhaber ist ein Begriff aus dem Bank- und Kartenwesen, der die Person bezeichnet, der eine Karte ausgestellt wurde und die berechtigt ist, diese Karte zu verwenden. Dabei kann es sich um Zahlungsmkarten wie Debit- oder Kreditkarten handeln, um Zugangskarten (z. B. Mitarbeiterausweise), um Gesundheits- oder Versicherungskarten oder um Treue- bzw. Mitgliedskarten. Oft entspricht der Karteninhaber dem Kontoinhaber oder dem Vertragspartner der Karte; es können auch zusätzlich namentlich aufgeführte bzw. bevollmächtigte Karteninhaber existieren.
Der Karteninhaber hat das Recht, die Karte im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der Netzregeln zu
Die Haftung bei missbräuchlicher Nutzung hängt von der Rechtsordnung und dem Produkt ab. In vielen Regelwerken
Der Karteninhaberstatus endet mit Ablauf der Karte, Beendigung des Vertragsverhältnisses oder Kündigung des Kontos. Karteninhaber sollten