Immobilisierung
Immobilisierung bezeichnet im Allgemeinen die absichtliche Beschränkung der Bewegungsfreiheit eines Gegenstands oder eines Körperteils. Ziel ist, Verletzungen zu schützen, Schmerzen zu lindern, Gelenk- oder Knochenstellungen zu stabilisieren oder die Behandlung zu erleichtern. In der Medizin steht die Immobilisierung von Gliedmaßen häufig im Vordergrund; außerhalb der Medizin wird der Begriff auch in der Biotechnologie und im Ingenieurwesen verwendet, zum Beispiel durch das Verankern von Enzymen oder Zellen an festen Trägern, um Wiederverwendung und Stabilität zu ermöglichen.
In der klinischen Praxis erfolgt die Immobilisierung meist extern und mit Schienen, Gipsverbänden, Kunststoff- oder Thermoplast-Schienen,
Indikationen sind Frakturen, Verstauchungen, Weichteilverletzungen, postoperative Phasen und Gelenk- oder Sehnenverletzungen. Die Behandlungsdauer variiert stark, typischerweise
Zu den Risiken gehören Muskel- und Gelenksteifheit, Muskelabbau, Hautschäden, Nervenschädigungen, Thrombosegefahr bei längerer Ruhigstellung und Schmerzen
In der Biotechnologie bezeichnet Immobilisierung die Anbindung von Enzymen, Zellen oder Mikroorganismen an feste Träger oder