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Höchststrafrahmen

Höchststrafrahmen bezeichnet in der deutschen Strafrechtsordnung das obere Limit der Strafe, die für eine bestimmte Straftat durch das Gesetz vorgesehen ist. Er bildet zusammen mit dem Mindeststrafrahmen den Strafrahmen, innerhalb dessen das Gericht das Strafmaß festzusetzen hat. Der Höchststrafrahmen wird in den jeweiligen Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs (StGB) oder anderer Gesetze festgelegt, häufig als „Freiheitsstrafe bis zu X Jahren“ oder als „Geldstrafe bis zu X Tagessätzen“. Er gibt Auskunft darüber, wie schwer eine Tat höchstens bestraft werden darf, und dient als Orientierung bei der Beurteilung der Rechtsfolgen.

Die konkrete Bemessung der Strafe erfolgt innerhalb dieses Rahmens. Bei der Urteilsfindung werden minderungs- oder verschärfende

Beispiele: Ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe „bis zu fünf Jahren“ bedroht ist, hat einen Höchststrafrahmen von

Der Höchststrafrahmen ist damit ein zentrales Element der Strafzumessung und der Vergleichbarkeit von Rechtsfolgen verschiedener Straftaten.

Umstände
berücksichtigt;
das
Gericht
kann
jedoch
den
Strafrahmen
nicht
überschreiten.
In
der
Praxis
dient
der
Höchststrafrahmen
als
Vergleichsgröße
bei
der
Einstufung
der
Schuld
und
bei
der
Festlegung
der
Strafart
(Freiheitsstrafe,
Geldstrafe)
bzw.
anderer
Sanktionen.
In
Jugend-
und
Erwachsenenrecht
gelten
teils
unterschiedliche
Regelungen;
auch
Spezialgesetze
können
abweichende
Höchstgrenzen
vorsehen.
fünf
Jahren.
Ein
anderes
Delikt
kann
eine
Höchstgrenze
in
Form
von
„bis
zu
X
Tagessätzen
Geldstrafe“
haben.