Höchststrafrahmen
Höchststrafrahmen bezeichnet in der deutschen Strafrechtsordnung das obere Limit der Strafe, die für eine bestimmte Straftat durch das Gesetz vorgesehen ist. Er bildet zusammen mit dem Mindeststrafrahmen den Strafrahmen, innerhalb dessen das Gericht das Strafmaß festzusetzen hat. Der Höchststrafrahmen wird in den jeweiligen Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs (StGB) oder anderer Gesetze festgelegt, häufig als „Freiheitsstrafe bis zu X Jahren“ oder als „Geldstrafe bis zu X Tagessätzen“. Er gibt Auskunft darüber, wie schwer eine Tat höchstens bestraft werden darf, und dient als Orientierung bei der Beurteilung der Rechtsfolgen.
Die konkrete Bemessung der Strafe erfolgt innerhalb dieses Rahmens. Bei der Urteilsfindung werden minderungs- oder verschärfende
Beispiele: Ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe „bis zu fünf Jahren“ bedroht ist, hat einen Höchststrafrahmen von
Der Höchststrafrahmen ist damit ein zentrales Element der Strafzumessung und der Vergleichbarkeit von Rechtsfolgen verschiedener Straftaten.