Holdingstruktur
Eine Holdingstruktur bezeichnet die Aufbau- und Eigentumsstruktur eines Unternehmenskonzerns, bei der eine oder mehrere Holdinggesellschaften die Mehrheit oder die beherrschende Beteiligung an einer oder mehreren Tochtergesellschaften halten. Die Holding hat typischerweise keine operative Geschäftstätigkeit, sondern übernimmt Governance-, Finanzierungs- und Steuerungsfunktionen für den Konzern. Ziel ist es, Eigentum, Risiko und Kapital innerhalb des Konzerns zu bündeln, strategische Entscheidungen zu zentralisieren und Beteiligungen unabhängig voneinander zu führen.
Unterschieden wird häufig zwischen Finanzholding, Beteiligungsholding und Managementholding. Eine Finanzholding konzentriert sich primär auf Vermögensverwaltung und
Der Aufbau umfasst mindestens eine Holdinggesellschaft als Mutter und mehrere Tochtergesellschaften. Stimmrechte, Anteilseignerstruktur, vertragliche Vereinbarungen (Darlehen,
Zu den Vorteilen zählen Haftungsbegrenzung, klare Eigentums- und Führungsstrukturen, bessere Kapitalallokation sowie Erleichterung von Fusionen oder
Regulatorisch fallen Holdingstrukturen unter das Gesellschafts- und Handelsrecht, Bilanzierungs- und Konzernrecht (Konzernabschluss je nach Rechtsordnung), sowie