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Holdingstruktur

Eine Holdingstruktur bezeichnet die Aufbau- und Eigentumsstruktur eines Unternehmenskonzerns, bei der eine oder mehrere Holdinggesellschaften die Mehrheit oder die beherrschende Beteiligung an einer oder mehreren Tochtergesellschaften halten. Die Holding hat typischerweise keine operative Geschäftstätigkeit, sondern übernimmt Governance-, Finanzierungs- und Steuerungsfunktionen für den Konzern. Ziel ist es, Eigentum, Risiko und Kapital innerhalb des Konzerns zu bündeln, strategische Entscheidungen zu zentralisieren und Beteiligungen unabhängig voneinander zu führen.

Unterschieden wird häufig zwischen Finanzholding, Beteiligungsholding und Managementholding. Eine Finanzholding konzentriert sich primär auf Vermögensverwaltung und

Der Aufbau umfasst mindestens eine Holdinggesellschaft als Mutter und mehrere Tochtergesellschaften. Stimmrechte, Anteilseignerstruktur, vertragliche Vereinbarungen (Darlehen,

Zu den Vorteilen zählen Haftungsbegrenzung, klare Eigentums- und Führungsstrukturen, bessere Kapitalallokation sowie Erleichterung von Fusionen oder

Regulatorisch fallen Holdingstrukturen unter das Gesellschafts- und Handelsrecht, Bilanzierungs- und Konzernrecht (Konzernabschluss je nach Rechtsordnung), sowie

Kapitalallokation;
eine
Beteiligungsholding
hält
operative
Tochtergesellschaften
und
erzielt
Gewinne
aus
deren
Beteiligungsrechten;
eine
Managementholding
übt
zusätzlich
Führungs-
und
Verwaltungsbefugnisse
über
die
Tochterunternehmen
aus.
In
vielen
Fällen
bilden
mehrere
Holdinggesellschaften
eine
Hierarchie,
in
der
Tochtergesellschaften
operativ
tätig
sind
und
die
Holding
das
zentrale
Controlling
übernimmt.
Dienstleistungsverträge)
und
ein
konzernweites
Rechnungswesen
(Konzernabschluss)
sichern
die
Koordination.
Die
Struktur
dient
der
Risikoteilung,
Rechts-
und
Haftungstrennung,
Kapitalbeschaffung
und
effizienteren
Steuerplanung
–
sofern
rechtlich
zulässig
und
steuerlich
transparent.
Nachfolgeregelungen.
Nachteile
sind
erhöhte
Verwaltungskosten,
komplexere
Compliance,
potenzielle
Steuer-
und
Transparenzrisiken
sowie
eine
mögliche
Überbreite
der
Eigentumsstruktur,
die
Entscheidungsprozesse
verlangsamen
kann.
steuerliche
Regelungen
zu
Verrechnungspreisen,
Dünnkapitalisierung
und
Verlustnutzung.
International
können
grenzüberschreitende
Holdings
zusätzliche
steuerliche
und
rechtliche
Anforderungen
mit
sich
bringen.