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Hochschulabschluss

Hochschulabschluss bezeichnet die formale Abschlussprüfung oder das Abschlussdokument, das von einer Hochschule nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studien- oder Ausbildungsprogramms verliehen wird. Er bestätigt, dass die vorgesehenen Lernziele und Kompetenzen erreicht wurden, und dient in der Regel als Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt oder für eine weitere wissenschaftliche Qualifikation.

Zu den Hochschulabschlüssen zählen in der Praxis verschiedene Bezeichnungen, darunter Bachelor- und Masterabschlüsse, Diplom- und Magisterabschlüsse

Durch den Bologna-Prozess ist der Hochschulabschluss flux über nationale Grenzen hinweg vergleichbar geworden. Typische Studienstrukturen sehen

Der Hochschulabschluss spielt eine zentrale Rolle im Berufsleben: Er belegt die Qualifikation für viele Fach- und

sowie
Doktorate
(Promotion).
In
manchen
Fachrichtungen
gibt
es
außerdem
Staatsexamina,
die
eine
berufliche
Zulassung
ermöglichen.
Historisch
verankerte
Abschlüsse
wie
Diplom
oder
Magister
wurden
in
vielen
Studiengängen
durch
das
Bologna-System
mit
Bachelor
und
Master
abgelöst,
werden
jedoch
in
einzelnen
Feldern
oder
älteren
Studiengängen
weiterhin
vergeben.
heute
einen
ersten
Abschluss
als
Bachelor
(in
der
Regel
3–4
Jahre)
und
einen
zweiten
Abschluss
als
Master
(oft
1–2
Jahre)
vor;
die
Promotion
erfolgt
nach
Abschluss
des
Master
bzw.
seltener
direkt
nach
dem
Diplom.
ECTS-Credits
ermöglichen
die
Anerkennung
und
den
Austausch
von
Leistungen
innerhalb
des
Europäischen
Hochschulraums.
Führungspositionen
und
bildet
häufig
die
Grundlage
für
Weiterbildung,
Forschungstätigkeit
oder
eine
akademische
Laufbahn.
Die
Anerkennung
von
Abschlüssen
erfolgt
in
der
EU
durch
gemeinsame
Standards
und
nationale
Regulierungen.