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Herstellungsmerkmale

Herstellungsmerkmale bezeichnet in der deutschen Fachsprache Merkmale eines Erzeugnisses, die primär durch das Herstellungsverfahren bedingt sind. Sie beschreiben Eigenschaften, die sich aus der Produktion ableiten lassen, wie Oberflächenbeschaffenheit, Maßtoleranzen oder Materialgefüge, und nicht notwendigerweise aus der eigentlichen Funktion des Produkts.

Im Gegensatz zu funktionalen Merkmalen, die die Leistungsfähigkeit oder den Zweck des Produkts direkt festlegen, können

In der Patentrechts- und Designpraxis spielen Herstellungsmerkmale eine Rolle, wenn ein Anspruch das Produkt über das

Typische Beispiele für Herstellungsmerkmale sind Oberflächenmuster und Spritzguss- oder Gussspuren, Schweiß- oder Lötverbindungen, die Korn- oder

In der Praxis helfen Herstellungsmerkmale dabei zu unterscheiden, welche Eigenschaften eines Produkts zwingend funktional festgelegt sind

Herstellungsmerkmale
durch
verschiedene
Verfahren
entstehen
und
sich
bei
gleichen
Produkten
unterscheiden,
die
nach
unterschiedlichen
Verfahren
hergestellt
wurden.
Sie
sind
damit
oft
verfahrensabhängig
und
nicht
unveränderlich
im
Produkt
selbst.
Herstellungsverfahren
definiert
oder
ein
Produkt-By-Verfahren
verwendet
wird.
Ist
der
wesentliche
Bestandteil
des
Anspruchs
ein
rein
herstellungsbedingtes
Merkmal,
kann
der
Schutz
auf
ein
bestimmtes
Herstellungsverfahren
beschränkt
bleiben
oder
problematisch
sein,
wenn
andere
Verfahren
vergleichbare
Endprodukte
liefern.
Gefügezeichnung
von
Metallen,
sowie
spezifische
Toleranzen,
Passungen
oder
Markierungen,
die
aus
dem
Produktionsprozess
stammen.
Solche
Merkmale
können
bei
der
Qualitätskontrolle,
der
Rückverfolgung
der
Fertigung
oder
der
Abgrenzung
von
Gestaltungsmerkmalen
von
technisch
relevanten
Eigenschaften
eine
Rolle
spielen.
und
welche
sich
aus
der
Herstellungsweise
ergeben.