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Herstellungsfehler

Herstellungsfehler bezeichnet einen Mangel, der während der Herstellung eines Produkts entsteht und dazu führt, dass das fertige Produkt von den vorgesehenen Spezifikationen oder dem ursprünglichen Design abweicht. Solche Abweichungen können die Sicherheit des Produkts beeinträchtigen und das Vertrauen der Verbraucher untergraben.

Abgrenzung: Gegenüber Konstruktionsfehler (Fehler im Design) sowie Bedienungs-, Verschleiß- oder Montageschäden. Ein Herstellungsfehler liegt vor, wenn

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland regelt das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) die Haftung des Herstellers für Schäden, die durch

Folgen und Reaktion: Verbraucher können Ansprüche auf Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung geltend machen; Hersteller können Rückrufe

Prävention: Unternehmen setzen Qualitätsmanagement, statistische Prozesssteuerung, Material- und Lieferantenprüfungen sowie Rückverfolgbarkeit von Chargen ein, um Herstellungsfehler

der
Fehler
in
der
konkreten
Produktion,
Lieferung
oder
Montage
entstanden
ist
und
sich
typischerweise
in
einer
oder
mehreren
Einheiten
einer
Charge
zeigt.
Damit
kann
derselbe
Entwurf
fehlerfrei
sein,
während
einzelne
Produkte
aufgrund
fehlerhafter
Umsetzung
mangelhaft
sind.
fehlerhafte
Produkte
verursacht
werden.
Unabhängig
von
Verschulden
haftet
der
Hersteller
für
Schäden,
die
durch
defecte
Produkte
entstehen.
Ob
ein
Produkt
als
defekt
anzusehen
ist,
hängt
von
der
Sicherheitserwartung
des
Durchschnittskäufers
ab
und
davon,
ob
der
Fehler
zum
Zeitpunkt
des
Inverkehrbringens
vorhanden
war.
Ein
Herstellungsfehler
ist
dabei
die
konkrete
Abweichung,
die
das
Produkt
beim
Verlassen
der
Fertigung
nicht
den
Spezifikationen
entsprechend
macht.
durchführen,
Sicherheitsmitteilungen
versenden
und
Maßnahmen
zur
Behebung
des
Fehlers
ergreifen.
Die
Beweisführung
liegt
in
der
Regel
beim
Geschädigten,
der
nachweisen
muss,
dass
der
Fehler
zum
Zeitpunkt
des
Inverkehrbringens
bestand.
frühzeitig
zu
erkennen
und
zu
verhindern.