Herkunftsbezeichnungen
Herkunftsbezeichnungen, auch Herkunftsangaben genannt, kennzeichnen Produkte, deren Qualität oder Ruf eng mit der geographischen Herkunft verbunden ist. Sie dienen der Orientierung der Verbraucher, sichern Transparenz in der Herstellung und schützen Marken vor Nachahmern. In der Europäischen Union bilden sie ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und fördern regionale Wirtschaftskreisläufe.
EU-weit unterscheiden sich die Bezeichnungen in drei Kategorien: geschützte Ursprungsbezeichnung (gU), geschützte geografische Angabe (gGA) und
Für eine Bezeichnung ist ein Antrag bei der Europäischen Kommission erforderlich, meist über nationale Behörden. Kriterien
Außerhalb der EU greifen weitere Rechtsrahmen, oft im Rahmen von Handelsabkommen. Debatten drehen sich um Schutzumfang,