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Herkunftsbezeichnungen

Herkunftsbezeichnungen, auch Herkunftsangaben genannt, kennzeichnen Produkte, deren Qualität oder Ruf eng mit der geographischen Herkunft verbunden ist. Sie dienen der Orientierung der Verbraucher, sichern Transparenz in der Herstellung und schützen Marken vor Nachahmern. In der Europäischen Union bilden sie ein zentrales Instrument des Qualitätsmanagements und fördern regionale Wirtschaftskreisläufe.

EU-weit unterscheiden sich die Bezeichnungen in drei Kategorien: geschützte Ursprungsbezeichnung (gU), geschützte geografische Angabe (gGA) und

Für eine Bezeichnung ist ein Antrag bei der Europäischen Kommission erforderlich, meist über nationale Behörden. Kriterien

Außerhalb der EU greifen weitere Rechtsrahmen, oft im Rahmen von Handelsabkommen. Debatten drehen sich um Schutzumfang,

Traditionelle
Spezialität.
Die
gU
verlangt,
dass
Qualität
und
Charakter
überwiegend
durch
die
Herkunft
in
der
Region
bedingt
sind
und
der
Herstellungsprozess
dort
stattfindet.
Die
gGA
verbindet
den
Produktcharakter
mit
der
Region,
wobei
mindestens
eine
wesentliche
Verarbeitungsstufe
dort
erfolgen
muss.
Die
Traditionelle
Spezialität
schützt
Merkmale
traditioneller
Rezepturen
oder
Verfahren,
unabhängig
vom
Herkunftsort.
sind
geografische
Verbindung,
definierte
Herstellungsverfahren
sowie
messbare
Qualitätsparameter.
Die
Kennzeichnung
muss
auf
dem
Produkt
erscheinen.
Nutzen
sind
Markenschutz,
bessere
Absatzchancen
und
Vertrauensbildung,
doch
Kosten,
bürokratischer
Aufwand
und
Anwendbarkeit
für
kleine
Betriebe
sind
zu
berücksicht.
faire
Teilnahme
von
Neueinsteigern
und
die
Nachverfolgbarkeit
von
Herkunft
in
globalen
Lieferketten.
Insgesamt
tragen
Herkunftsbezeichnungen
zur
Wertschöpfung
regionaler
Produkte
bei,
benötigen
aber
klare
Regeln
und
wirksame
Durchsetzung.