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Haushaltsetat

Der Begriff Haushaltsetat bezeichnet den rechtsverbindlichen Teil des Haushaltsplans einer staatlichen Ebene (Bund, Länder, Gemeinden), der die Zuweisungen von Mitteln an Ministerien, Behörden und Programme festlegt. Er wird in der Regel für ein bestimmtes Haushaltsjahr beschlossen und dient als Grundlage für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben.

Inhaltlich umfasst der Etat die voraussichtlichen Einnahmen (Steuereinnahmen, Zuweisungen, sonstige Erträge) sowie die Ausgaben (Personalkosten, Sachausgaben,

Der Prozess der Etataufstellung beginnt im Exekutivbereich und wird anschließend im Parlament beraten. Ausschüsse prüfen den

Nachträgliche Anpassungen sind üblich, etwa durch Nachtragshaushalte oder Budgetaktualisierungen, wenn sich Einnahmen oder Ausgaben wesentlich ändern.

Typisch unterschiedliche Ebenen umfassen Bundeshaushalt, Landeshaushalt und Kommunalhaushalt. Der Begriff Etat wird im täglichen Sprachgebrauch oft

Investitionen,
Zins-
und
Tilgungsleistungen).
Hinzu
kommen
Kreditermächtigungen
und
Rücklagen.
Die
einzelnen
Posten
werden
oft
als
Haushaltsstellen
oder
Posten
bezeichnet
und
bestimmten
Politikfeldern
oder
Ressorts
zugeordnet.
Entwurf,
es
können
Änderungsanträge
eingebracht
werden.
Nach
der
Beschlussfassung
durch
das
Parlament
wird
der
Haushalt
in
Form
eines
Haushaltsgesetzes
oder
einer
entsprechenden
Rechtsverordnung
verabschiedet
und
öffentlich
bekanntgemacht.
Das
Inkrafttreten
erfolgt
nach
Veröffentlichung;
der
Etat
ist
dann
die
Rechtsgrundlage
für
den
Haushaltsvollzug
im
folgenden
Haushaltsjahr.
Budgetkontrolle
und
Transparenz
spielen
eine
zentrale
Rolle,
sodass
Abweichungen
regelmäßig
überwacht
und
berichtet
werden.
synonym
mit
Haushalt
verwendet,
wobei
Etat
insbesondere
die
rechtsverbindliche
Mittelverteilung
innerhalb
des
Haushaltsplans
bezeichnet.