Haushaltsetat
Der Begriff Haushaltsetat bezeichnet den rechtsverbindlichen Teil des Haushaltsplans einer staatlichen Ebene (Bund, Länder, Gemeinden), der die Zuweisungen von Mitteln an Ministerien, Behörden und Programme festlegt. Er wird in der Regel für ein bestimmtes Haushaltsjahr beschlossen und dient als Grundlage für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben.
Inhaltlich umfasst der Etat die voraussichtlichen Einnahmen (Steuereinnahmen, Zuweisungen, sonstige Erträge) sowie die Ausgaben (Personalkosten, Sachausgaben,
Der Prozess der Etataufstellung beginnt im Exekutivbereich und wird anschließend im Parlament beraten. Ausschüsse prüfen den
Nachträgliche Anpassungen sind üblich, etwa durch Nachtragshaushalte oder Budgetaktualisierungen, wenn sich Einnahmen oder Ausgaben wesentlich ändern.
Typisch unterschiedliche Ebenen umfassen Bundeshaushalt, Landeshaushalt und Kommunalhaushalt. Der Begriff Etat wird im täglichen Sprachgebrauch oft