Grundzustellung
Grundzustellung bezeichnet im deutschen Recht die grundlegende, dem Gesetz nach vorgesehene Zustellung bestimmter amtlicher Schriftstücke durch die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht an den Empfänger. Sie bildet die Standardform der Zustellung, wenn kein spezielles Zustellungsverfahren vorgeschrieben ist. Ziel ist es, die Kenntnisnahme der Rechtsakte sicherzustellen und Fristen in Verfahren oder Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen.
Anwendungsbereiche umfassen die Zustellung von Gerichts- oder Verwaltungsaktakten, Aufforderungen, Ladungen, Beschlüssen, Urteilen sowie weiteren amtlichen Mitteilungen,
Die Zustellung hat Rechtswirkungen: in vielen Rechtsordnungen gilt sie als erfolgt, sobald der Empfänger die Mitteilung
Im Vergleich zu anderen Zustellformen – etwa elektronischer Zustellung oder spezieller Zustellwege – steht Grundzustellung als die allgemeine,