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Gesundheitsdienstleister

Gesundheitsdienstleister ist ein Oberbegriff für Organisationen und Einzelpersonen, die Gesundheitsdienstleistungen an Patientinnen und Patienten erbringen. Dazu gehören Ärztinnen und Ärzte in Praxen, Krankenhäuser, Zahnärztinnen und -ärzte, ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime, Rehabilitations- und Präventionszentren, Apotheken, Labore und diagnostische Zentren sowie psychologische und therapeutische Praxen. Auch telemedizinische Anbieter und digitale Gesundheitsdienste, etwa Ferndiagnostik oder Gesundheits-Apps, zählen zunehmend dazu.

Sie tragen zur Diagnostik, Behandlung, Prävention, Rehabilitation und Nachsorge bei. Zu den Aufgaben gehören die Koordination

Der Rechts- und Finanzrahmen des deutschen Systems bestimmt, wer welche Leistungen erbringen darf und wie sie

Herausforderungen und Trends umfassen demografische Veränderungen, steigende Gesundheitsausgaben, Fachkräftemangel sowie den verstärkten Einsatz von Telemedizin, digitalen

der
Versorgung,
die
Einhaltung
von
Qualitäts-
und
Sicherheitsstandards,
Patienteninformation
und
-unterstützung
sowie
die
Förderung
der
interprofessionellen
Zusammenarbeit
in
Behandlungs-
und
Pflegeprozessen.
Ziel
ist
eine
patientenzentrierte,
möglichst
wohnortnahe
Versorgung.
vergütet
werden.
Die
gesetzliche
Krankenversicherung
(GKV)
und
private
Krankenversicherungen
tragen
den
Großteil
der
Kosten.
Die
Vergütung
erfolgt
in
der
ambulanten
Versorgung
über
Abrechnungssysteme
wie
den
Einheitlichen
Bewertungsmaßstab
(EBM)
bzw.
Gebührenordnungen,
im
stationären
Bereich
über
das
DRG-System.
Rechtsgrundlagen
bilden
das
Sozialgesetzbuch
V
(SGB
V)
sowie
berufs-
und
kameralaufsichtliche
Regelungen;
Qualitätssicherung
erfolgt
durch
Institutionen
wie
den
Gemeinsamen
Bundesausschuss
(G-BA),
Zertifizierungen
und
Qualitätsberichte.
Gesundheitsanwendungen
und
vernetzter
Versorgung.
Datenschutz
und
Datensicherheit
bleiben
zentrale
Themen.