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Gerichtsgutachter

Gerichtsgutachter, auch gerichtlicher Sachverständiger genannt, ist ein in einem Rechtsverfahren von einem Gericht bestellter Fachmann, der eine fachliche Bewertung oder Untersuchung zu bestimmten technischen, wissenschaftlichen oder medizinischen Fragen erstellt. Ziel ist es, dem Gericht Kenntnisse zu vermitteln, die derrichterliche Entscheidung ohne Spezialwissen fehlen.

Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Gericht in der relevanten Fachrichtung. Oft können Parteien Vorschläge machen,

Unabhängigkeit und Neutralität sind zentrale Pflichten des Gerichtsgutachters. Er muss fachlich fundiert, nachvollziehbar und frei von

Kosten und Verfahrensrecht umfassen in der Regel die Abrechnung der Gutachterkosten, die oft von der obsiegenden

doch
die
endgültige
Beauftragung
liegt
beim
Gericht.
Der
Gutachter
führt
Untersuchungen,
Begutachtungen,
Messungen
oder
Tests
durch
und
erstellt
ein
Gutachten
(Gutachtenbericht).
Er
kann
zudem
in
einer
mündlichen
Verhandlung
ausgesagt
oder
zu
Fragen
des
Gerichts
Stellung
nehmen.
Das
Gutachten
dient
als
Beweismittel,
bleibt
aber
eine
fachliche
Grundlage,
auf
deren
Basis
das
Gericht
eine
Entscheidung
trifft.
Interessenkollisionen
arbeiten,
Methoden
und
Quellen
offenlegen
und
bei
Bedarf
ergänzende
Stellungnahmen
liefern.
Der
Gutachter
wird
nach
dem
Gutachtenhearing
oft
von
den
Parteien
angehört
und
kann
gegen
ihn
Einwände
erheben
oder
Gegenäußerungen
einholen.
Partei
getragen,
oder
durch
das
Gericht
verteilt
werden.
Gerichtsgutachter
kommen
in
vielen
Fachgebieten
zum
Einsatz,
etwa
in
Ingenieurwesen,
Medizin,
Forensik,
Umweltwissenschaften
oder
Wirtschaft.
Sie
unterscheiden
sich
von
Privatgutachtern,
die
von
einer
Partei
beauftragt
werden,
und
von
Zeugen,
deren
Aussagen
auf
persönlichen
Wahrnehmungen
beruhen.