Gerichtsgutachter
Gerichtsgutachter, auch gerichtlicher Sachverständiger genannt, ist ein in einem Rechtsverfahren von einem Gericht bestellter Fachmann, der eine fachliche Bewertung oder Untersuchung zu bestimmten technischen, wissenschaftlichen oder medizinischen Fragen erstellt. Ziel ist es, dem Gericht Kenntnisse zu vermitteln, die derrichterliche Entscheidung ohne Spezialwissen fehlen.
Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Gericht in der relevanten Fachrichtung. Oft können Parteien Vorschläge machen,
Unabhängigkeit und Neutralität sind zentrale Pflichten des Gerichtsgutachters. Er muss fachlich fundiert, nachvollziehbar und frei von
Kosten und Verfahrensrecht umfassen in der Regel die Abrechnung der Gutachterkosten, die oft von der obsiegenden