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Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten bezeichnet ein Gutachten, das von einem unabhängigen Sachverständigen im Auftrag eines Gerichts erstellt wird, um fachlich komplexe oder technisch spezialisierte Fragen in einem Rechtsstreit zu klären. Es dient dem Gericht als Beweismittel und hilft dabei, Sachverhalte zu verstehen, die dem Gericht ohne außerfachliche Expertise nicht ausreichend bekannt sind.

Entstehung und Verfahrensablauf: Ein Gericht kann einen Sachverständigen auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen

Inhalt, Wirkungsweise und Beurteilung: Ein Gerichtsgutachten enthält Sachverhaltsfeststellungen, methodische Vorgehensweise, Berechnungen oder Bewertungen sowie eine abschließende

Unabhängigkeit, Kosten und Abgrenzung: Der Sachverständige muss unabhängig und unparteiisch arbeiten; Interessenkonflikte sind offenzulegen. Die Kosten

beauftragen,
wenn
eine
Frage
fachliches
Fachwissen
erfordert.
Der
Auftrag
definiert
den
Gegenstand,
die
Fragestellungen
sowie
Fristen.
Der
Sachverständige
erstellt
ein
Gutachten,
oft
nach
Einsicht
in
die
Verfahrensakten,
und
reicht
eine
schriftliche
Stellungnahme
ein.
In
der
Regel
besteht
die
Möglichkeit
zur
Stellungnahme
der
Parteien,
zu
Gegenäußerungen
oder
zu
einer
ergänzenden
Begutachtung.
Gegebenenfalls
kann
das
Gericht
eine
mündliche
Anhörung
durchführen
oder
ein
Gegengutachten
anordnen.
fachliche
Einordnung.
Es
wird
auf
Grundlage
anerkannten
Fachwissens
erstellt
und
muss
nachvollziehbar
argumentieren.
Die
Gewichtung
des
Gutachtens
im
Entscheidungsprozess
hängt
von
der
Qualifikation
des
Sachverständigen,
der
Transparenz
der
Methoden
und
der
Plausibilität
der
Begründung
ab.
Gegen
das
Gutachten
können
Gegenäußerungen
oder
weitere
Sachverständigengutachten
eingeholt
werden.
entstehen
in
der
Regel
dem
Prozessverfahren,
oft
gemäß
Gerichtsentscheidung
oder
dem
Ausgang
des
Verfahrens.
Unterscheidung:
Gerichtsgutachten
wird
vom
Gericht
beauftragt,
während
Parteigutachten
von
einer
Partei
durch
einen
privaten
Sachverständigen
eingeholt
werden
können,
ohne
dass
das
Gericht
dem
Gutachten
zwingend
zustimmt.