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Geltungsanspruch

Geltungsanspruch ist ein Begriff der Rechtsphilosophie, der den Anspruch beschreibt, dass eine Rechtsnorm oder eine gesamte Rechtsordnung Geltung besitzt. Damit ist gemeint, dass Normen verbindlich, maßgeblich und durchsetzbar gegenüber den Subjekten des Rechts sind. Der Geltungsanspruch unterscheidet normative Kraft von moralischer Begründung und konzentriert sich auf die Frage, warum Normen in der Praxis befolgt werden sollen.

In der klassischen Rechtspositivismus-Debatte spielt der Geltungsanspruch eine zentrale Rolle. In der Reinen Rechtslehre von Hans

Im Verfassungsrecht wird oft der Geltungsanspruch der Verfassung betrachtet: Die Normen der Verfassung gelten innerhalb der

Kritisch wird diskutiert, ob der Geltungsanspruch allein aus einem hypothetischen Grundnorm-Argument ableitbar ist oder stärker aus

Kelsen
erhält
eine
Norm
ihre
Geltung
aus
einer
Grundnorm
(Grundnorm),
einer
hypothetischen
Norm,
die
dem
gesamten
Rechtsgefüge
seine
normative
Kraft
verleiht.
Die
Geltung
einer
Rechtsordnung
wird
somit
durch
ein
letztlich
anerkanntes
oder
sozial
verankertes
Fundament
getragen,
nicht
durch
moralische
Rechtfertigung.
Rechtsordnung
verbindlich
und
sind
maßgeblich
für
die
Auslegung
und
Anwendung
anderer
Normen.
Analog
wird
im
Völker-
und
Internationalen
Recht
diskutiert,
wie
internationale
Regeln
in
nationale
Rechtsordnungen
hineinwirken
und
dort
Geltung
erlangen.
theoretischen
Annahmen
über
Legitimität,
soziale
Praxis
und
Akzeptanz
der
Rechtsordnung
hervorgeht.
Trotzdem
bleibt
der
Begriff
zentral
für
das
Verständnis
der
Begründung
von
Rechtskraft
und
Bindungskraft
von
Normen.