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Geheimhaltungsverpflichtung

Geheimhaltungsvereinbarung, häufig als Geheimhaltungsvertrag oder NDA abgekürzt, ist ein Vertrag, mit dem Parteien vereinbaren, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln und nicht offenzulegen oder zu nutzen, außer zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck. Vertrauliche Informationen können schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form übermittelt werden; der Vertrag definiert, was als vertraulich gilt, und legt Pflichten fest.

Zweck und Anwendungsbereiche sind vielfältig: NDA finden sich in Geschäftsbeziehungen, bei Kooperationen, in Verhandlungen, in M&A-Prozessen

Typen und Inhalte unterscheiden einseitige NDAs (eine Partei verpflichtet sich zur Vertraulichkeit) und zweiseitige bzw. wechselseitige

Rechtliche Durchsetzung richtet sich nach dem anwendbaren Recht; Verstöße können Unterlassungsansprüche, Schadenersatz oder gerichtliche Schritte nach

Grenzen und Hinweise: NDA schützen Geheimnisse, ersetzen aber keine allgemeinen gesetzliche Geheimhaltungspflichten. Übermäßig ausführliche oder lange

sowie
im
Personalbereich,
um
Geschäftsgeheimnisse,
technisches
Know-how,
Kundendaten
oder
Strategien
zu
schützen.
NDAs
(beide
Parteien
verpflichten
sich).
Typische
Klauseln
regeln
Definition
vertraulicher
Informationen,
Ausnahmen
(bereits
öffentlich
bekannt,
rechtliche
Offenlegung,
zwingende
Offenlegung
gegenüber
Behörden),
Zweckbindung,
Verwendungseinschränkung,
Schutzmaßnahmen,
Aufbewahrung
und
Rückgabe
oder
Vernichtung,
Laufzeit
und
Beendigung.
sich
ziehen.
Der
Gerichtsstand
und
das
anwendbare
Recht
werden
häufig
im
Vertrag
festgelegt;
in
einzelnen
Rechtsordnungen
gelten
zusätzlich
spezialisierte
Regelungen.
Laufzeiten
können
die
Wirksamkeit
beeinträchtigen;
klare
Definitionen,
sinnvolle
Ausnahmen
und
eine
praktikable
Dauer
erhöhen
die
Rechtswirkung.