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Gefahrstoffvorschriften

Gefahrstoffvorschriften sind die Rechts- und Normvorgaben, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz regeln. Sie zielen darauf ab, Gesundheits- und Umweltrisiken zu vermindern, und betreffen Klassifizierung, Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung, Handhabung, Transport, Gefährdungsbeurteilung, Schulung sowie Dokumentation und Nachweispflichten.

Auf europäischer Ebene bilden das CLP-System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen sowie REACH die

In Deutschland ergänzen GefStoffV (Hazardous Substances Ordinance) und das GefStG (Gefahrstoffgesetz) den Rechtsrahmen; Technische Regeln für

Typische Inhalte umfassen Klassifizierungs- und Kennzeichnungsstandards, Lager- und Arbeitsanweisungen, persönliche Schutzausrüstung, Notfallmaßnahmen, Abfall- undEntsorgungsanforderungen sowie dokumentarische

Durchsetzung erfolgt teils durch Aufsicht, Betriebsprüfungen und ggf. Bußgelder. Die Vorschriften schützen Beschäftigte, Verbraucher und Umwelt,

zentrale
Rechtsgrundlage.
Diese
Regelwerke
bestimmen
Gefahrenklassen,
Kennzeichnungspflichten,
Sicherheitsdatenblätter
(SDS)
und
Informationen
über
Stoffe.
Zusätzlich
spielen
Transportvorschriften
sowie
europaweit
geltende
Harmonisierung
eine
Rolle.
Gefahrstoffe
(TRGS)
des
BAuA
setzen
konkrete
Anforderungen
um.
GefStoffV
verlangt
Gefährdungsbeurteilungen,
geeignete
Schutzmaßnahmen,
Kennzeichnung
gemäß
CLP,
sichere
Lagerung
und
Trennung
von
gefährlichen
Substanzen
sowie
die
Bereitstellung
von
Sicherheitsdatenblättern
und
Schulungen.
Nachweise.
Arbeitgeber
tragen
die
Pflicht
zur
Gefährdungsbeurteilung
und
zur
kontinuierlichen
Überwachung;
Arbeitnehmer
haben
Informations-
und
Mitwirkungspflichten.
indem
sie
klare
Verantwortlichkeiten,
Transparenz
über
Risiken
und
verlässliche
Informationsketten
sicherstellen.