Fraktionalkalkül
Fraktionalkalkül ist ein Teilgebiet der Analysis, das die Differentiation und Integration auf nicht ganzzahlige Ordnungen erweitert. Für eine reelle Ordnung α > 0 bezeichnet man D^α f als die α-te Ableitung oder die α-te Integration je nach Kontext; der Operator soll die gewöhnliche Ableitung oder Integration bei ganzzahligen Ordnungszahlen zurückgeben. Der Begriff umfasst mehrere Definitionen, die je nach Anwendungsfall unterschiedliche Randbedingungen und Deutungen verwenden.
Historisch reichen die Ideen bis ins 17. Jahrhundert zurück, als Leibniz die Idee einer Ableitung der Ordnung
Zu den zentralen Definitionen gehören: Riemann-Liouville D^α f(t) = d^n/dt^n I^{n−α} f(t) mit n−1 < α < n, wobei I^{β}
Eigenschaften des Fraktionalkalküls umfassen seine Linearität und Nicht- Lokalisität: Der Wert hängt oft vom gesamten Verlauf
Anwendungen finden sich in der Viscoelasticität, anomalem Diffusionsverhalten, Regelungstechnik, Signalverarbeitung und Biowissenschaften. In der Theorie führen