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Fehlbehandlung

Fehlbehandlung bezeichnet in der Medizin eine Behandlung, die den fachlichen Standards nicht entspricht und dem Patienten Schaden zufügt oder den Heilungsverlauf ungerechtfertigt beeinträchtigt. Der Begriff wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym mit Behandlungsfehler verwendet, wobei damit sowohl Diagnose- als auch Therapiefehler gemeint sein können.

Zu den häufigsten Formen gehören verzögerte oder verfrühte Diagnosen, Fehldiagnosen, unnötige oder schädliche Therapien, medikamentöse Fehler,

Rechtlich gesehen kann ein Behandlungsfehler zu Haftung und Schadenersatz führen. Der Patient muss in der Regel

Um Fehlbehandlungen zu vermeiden und bei Verdacht angemessen zu handeln, sind transparente Aufklärung, Einhaltung fachlicher Standards

operative
Fehler
sowie
Versäumnisse
bei
der
Aufklärung
und
Einwilligung
des
Patienten.
Auch
Vernachlässigung
notwendiger
Begleitbehandlungen,
unzutreffende
Diagnostik
oder
mangelhafte
Dokumentation
können
zu
einer
Fehlbehandlung
beitragen.
Konflikte
ergeben
sich
zudem
aus
Kommunikationsfehlern
zwischen
Patient,
Ärzteteam
und
Einrichtungen.
nachweisen,
dass
ein
Fehler
vorliegt,
dass
dieser
Fehler
kausal
den
entstandenen
Schaden
verursacht
hat
und
welcher
Schaden
entstanden
ist.
Es
gelten
gesetzliche
Standards,
Verjährungsfristen
und
berufsrechtliche
Regelungen;
oft
kommen
gutachterliche
Stellungnahmen
medizinischer
Sachverständiger
zum
Einsatz,
um
die
Frage
nach
Fehlbehandlung
zu
klären.
und
gegebenenfalls
eine
Zweitmeinung
hilfreich.
Patienten
können
sich
an
die
zuständige
Ärztekammer,
Kassenärztliche
Vereinigung
oder
unabhängige
Patientenberatungen
wenden,
um
Beschwerden
einzureichen
oder
ein
Gutachten
zu
veranlassen.
In
Kliniken
fördern
Qualitätsmanagement,
klare
Kommunikationswege
und
Fehlermeldesysteme
die
Patientensicherheit.